Zulassungsvoraussetzungen

Zum Masterstudiengang Master of Public Management Sozialversicherung (MPM) kann entsprechend der Regelungen der Prüfungsordnung zugelassen werden, wer

  1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss – in der Regel nachgewiesen durch ein Staatsexamen, eine Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung an einer Hochschule – vorweisen kann und im Rahmen dieses abgeschlossenen Studiums mindestens 180 ECTS-Punkte erworben hat und
  2. zum Ende der Bewerbungsfrist über einschlägige Berufserfahrung in den Aufgabengebieten der Sozialversicherungsträger – mindestens auf der Niveauebene des gehobenen Dienstes – von mindestens einem Jahr (ohne Ausbildungszeiten) verfügt.

Ferner können Studierende ohne die Voraussetzungen der Ziff. 1 nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz (Mitarbeitende der Sozialversicherungsträger, die Tätigkeiten im gehobenen Verwaltungsdienst oder vergleichbare Tätigkeiten wahrnehmen und diese oder eine entsprechende Tätigkeit seit mindestens vier Jahren ausüben) durch Ablegen einer Master-Eignungsprüfung zugelassen werden.

Von dieser Zielgruppe muss zur Zulassung ein Brückenkurs "Wissenschaftliches Arbeiten" und eine Master-Eignungsprüfung bestehend aus:

  • Wissenschaftlichem Fachgespräch,
  • Wissenschaftlicher Facharbeit und
  • Kolloquium

abgelegt werden. Da die Qualifizierung schwerpunktmäßig auf das wissenschaftliche Arbeiten ausgerichtet ist, ist der Umfang geringer als in den Bacheloräquivalenzprüfungsangeboten. Die Master-Eignungsprüfung stellt ausdrücklich keinen Ersatz zur Bacheloräquivalenzprüfung dar. Ein Bachelorgrad wird nicht vergeben.

Der Brückenkurs und die anschließende Master-Eignungsprüfung werden ab 2023 im zweijährigen Rhythmus angeboten. Der nächste Brückenkurs mit anschließender Master-Eignungsprüfung findet im ersten Halbjahr 2025 statt. Weitere Informationen finden Sie hier:

Für Rückfragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Axel Weiß. Für Rückfragen zur Master-Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Kathrin Brünner.

Prüfungsamt

Prof. Dr. Axel Weiß

Professur für Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Tel: +49 30 13001-6533

Studiengangskoordination

Prof. Dr. Kathrin Brünner

Fakultätsdekanin, Leiterin Studiengänge und Anwendungsforschung

Tel: +49 30 13001-6517