Eine Autobahnraststätte ist rund um die Uhr, also an sieben Tagen für jeweils 24 Stunden, geöffnet. Um dem Stammpersonal „normale“ Arbeitszeiten zu ermöglichen, werden in den Nachtstunden der Wochenenden vorwiegend Aushilfen in den Tankstellen eingesetzt, während die Restaurants im Schichtbetrieb mit festangestellten Beschäftigten besetzt sind. Die Beschäftigten geben an, dass die unflexible Einteilung der Schichten sie belastet, da die Lage der Arbeitszeit soziale Kontakte und die Ausübung von Hobbies erschwert.
Ungünstig gestaltete Schichtarbeit und häufige Nachtarbeit können zu Schlafstörungen und zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen. Schichtarbeit kann gleichzeitig ungünstige Verhaltensweisen wie falsche Ernährung, mangelnde Bewegung, Konsum von Suchtmitteln sowohl zur Beruhigung als auch zur Aktivierung begünstigen. Schicht- und Nachtarbeit verschieben den Tag-Nacht-Rhythmus der Beschäftigten. Dies kann zu zahlreichen Folgeerscheinungen, wie chronischer Müdigkeit, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Migräne und Kopfschmerzen sowie ein reduziertes allgemeines Wohlbefinden führen.
Die Arbeit ist gut gestaltet, wenn die Schichtpläne so gestaltet sind, dass körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen minimiert werden. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JuASchG) und des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beim Einsatz von Hilfs- und Teilzeitkräften werden umgesetzt. Den Beschäftigten soll ermöglicht werden, gesund bleiben zu können sowie Kontakte und Hobbies zu pflegen. Die Arbeit soll vorhersehbar und planbar sein.
In der Reihenfolge S-T-O-P soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt.