Informationen zu §300AMA

Datenaustausch nach §300 SGB V zwischen Apothekenrechenzentren und der Gesetzlichen Unfallversicherung, auf Grundlage des Arzneiversorgungsvertrags zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV)

Das Verfahren ist analog zum Verfahren nach §300 SGB V mit den Krankenversicherungen. Für die Übermittlung an die Gesetzliche Unfallversicherung sind die „Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen“ zu beachten.

Die Übermittlung der Abrechnungsdaten für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV, SVLFG) erfolgt seitens der Apothekenverrechnungsstellen an das Abrechnungszentrum Emmendingen.

Dokumente Stand-Datum Gültig ab Datei
Kostenträgerdatei 12.02.2024 2. Quartal 2024 Datei (KE0, 47 kB)
Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen 22.03.2024 22.03.2024 Datei (PDF, 55 kB, nicht barrierefrei)
Historie - Dokumente Stand-Datum Gültig ab Datei
Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen 19.07.2017 01.08.2017 Datei (PDF, 42 kB, nicht barrierefrei)