Wie funktioniert DALE-UV

Berichtsversand

Die Berichte werden über Ihre Praxis-/ Krankenhaussoftware erstellt. Über die von der DGUV auditierte Zusatzkomponente des Softwareherstellers für das DALE-UV Verfahren werden die Berichte verschlüsselt und signiert (1) zum Versand bereitgestellt.

Die sichere Übermittlung der Berichte an die DALE-UV Datenannahmestelle der DGUV wird durch die Übertragung per KIM gewährleistet (1), (2).

Die DALE-UV Datenannahmestelle der DGUV (3) als physikalischer Empfänger entschlüsselt und verifiziert Ihre Berichte. Entsprechend des im Bericht eingetragenen Empfängers (UV-Träger) wird der Bericht im geschützten Datennetz der DGUV an den Unfallversicherungsträger weitergeleitet (4).

D-Arztberichte und Verlaufsberichte werden gegebenenfalls an weitere Empfänger übermittelt. Bei korrekten Angaben zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird eine, entsprechend den Datenschutzrichtlinien gekürzte, Berichtskopie elektronisch an diese weitergeleitet (5). Bei Angabe der vollständigen Adresse einer/eines weiterbehandelnden Ärztin/Arztes oder Konsiliarärztin/Konsiliararztes, kann der D-Arzt die postalische Weiterleitung des Berichtes durch die DGUV veranlassen (6).

Quittungen

Damit Sie überprüfen können, ob alle gesendeten Berichte an die DALE-UV Datenannahmestelle der DGUV übertragen wurden, werden alle Berichtseingänge von der DALE-UV-Plattform der DGUV automatisiert an den Arzt quittiert.

Dies gilt sowohl für fehlerfreie als auch fehlerhaft eingegangene Berichte. Nur fehlerfrei verarbeitete Berichte werden an die UV-Träger weitergeleitet. Die DGUV-Quittungen sind daher regelmäßig dahingehend zu kontrollieren, ob die Berichte fehlerfrei übermittelt wurden.

Die positive DGUV-Quittung gilt als Empfangsbestätigung und somit Versandnachweis. Bei einer negativen Quittung muss der Bericht ggf. korrigiert und erneut gesendet werden.

Die DGUV-Quittung erhalten Sie immer frühestens am Folgetag nach dem Versand. Liegt innerhalb von 5 Tagen keine Quittung vor, ist der Bericht vermutlich nicht angekommen und muss erneut gesendet werden.

Fragen Sie Ihren Softwarehersteller, wie die DGUV-Quittungen in Ihrem System bereitgestellt werden.