Das benötigen Sie

Institutionskennzeichen (IK)

Das DALE-UV Verfahren ist IK-basiert. Dies bedeutet, dass jeder Leistungserbringende (auch in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen, MVZ oder angestellt) ein eigenes, persönliches Institutionskennzeichen benötigt. Bitte teilen Sie Ihr IK vor dem ersten Versand Ihrem DGUV-Landesverband mit, damit Ihre Berichte korrekt verarbeitet und an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden können.

Das Institutionskennzeichen wird mit dem „Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen“ bei der „ARGE-IK“ beantragt oder ggf. geändert.

Dokument Datei
Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen PDF (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei)
Merkblatt für die Vergabe von Institutionskennzeichen PDF (PDF, 15 kB, nicht barrierefrei)

DALE-UV auditierte Praxis-/ Krankenhaussoftware

Softwarehäuser für Praxis-, Krankenhaussoftware und Abrechnungssysteme müssen die Umsetzung von DALE-UV in ihrem Softwaresystem mit der DGUV testen und sich entsprechend der aktuellsten Technischen Dokumentation auditieren.

Dokument Stand-Datum Datei
Übersicht der für DALE-UV 22.02.01 auditierten Softwarehäuser 27.09.2024 Datei (PDF, 52 kB, nicht barrierefrei)

Übertragungsverfahren

Die Übertragung erfolgt per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einer Anwendung der TI (Telematikinfrastruktur).

Dokument Datei
Hinweise zu KIM Link