Das DALE-UV Verfahren ist IK-basiert. Dies bedeutet, dass jeder Leistungserbringende (auch in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen, MVZ oder angestellt) ein eigenes, persönliches Institutionskennzeichen benötigt. Bitte teilen Sie Ihr IK vor dem ersten Versand Ihrem DGUV-Landesverband mit, damit Ihre Berichte korrekt verarbeitet und an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden können.
Das Institutionskennzeichen wird mit dem „Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen“ bei der „ARGE-IK“ beantragt oder ggf. geändert.
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| Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen | PDF (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei) | |
| Merkblatt für die Vergabe von Institutionskennzeichen | PDF (PDF, 15 kB, nicht barrierefrei) | |
Softwarehäuser für Praxis-, Krankenhaussoftware und Abrechnungssysteme müssen die Umsetzung von DALE-UV in ihrem Softwaresystem mit der DGUV testen und sich entsprechend der aktuellsten Technischen Dokumentation auditieren.
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| Übersicht der für DALE-UV 22.02.01 auditierten Softwarehäuser | 27.09.2024 | Datei (PDF, 52 kB, nicht barrierefrei) |
Die Übertragung erfolgt per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einer Anwendung der TI (Telematikinfrastruktur).
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| Hinweise zu KIM | Link |