Diagnosen

J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
J80-J84 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane, die hauptsächlich das Interstitium betreffen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.2 Entzündung der oberen Atemwege durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe, anderenorts nicht klassifiziert
  • J68.3 Sonstige akute und subakute Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheit der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J70.8 Krankheiten der Atemwege durch sonstige näher bezeichnete exogene Substanzen
  • J84.1 Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen


Beispiele:

  • Stäube beim Mahlen und Mischen der Ausgangsstoffe (Carbide)
  • Dämpfe und Rauche beim metallischen Verhüttungsprozeß in Sinteröfen, d. h. beim Reduzieren, Karburieren, Vorsintern und Fertigsintern der Ausgangsstoffe oder Zwischenprodukte
  • Stäube bei der Rohbearbeitung, z. B. beim Drehen, Bohren, Sägen und Schleifen der vorgesinterten Teile
  • Stäube bei der Feinbearbeitung, z. B. beim Schleifen mittels Diamant- oder Korundscheiben des fertiggesinterten Materials sowie bei der Nachbearbeitung von Schneidwerkzeugen
  • Verwendung von Sinterhartmetallen u. a.
    • als Schnittwerkzeuge in der spangebenden Verarbeitung bei der Metallbearbeitung
    • als Mahlwerkzeuge bei der Gesteinsbearbeitung (Bergbau und Tunnelbau)
    • bei der spanlosen Verarbeitung als Press- und Ziehwerkzeuge (Draht)
    • als Verschleißschutz
  • Herstellung von Aufschweißlegierungen bestehend aus gegossenem und anschließend zerkleinertem Wolframcarbid
  • Herstellung und Verwendung von Aufspritzpulvern bestehend aus gegossenen Wolframcarbidkörnern und einem Bindemetall (Basis Nickel-Chrom-Bor)
  • Herstellung von Gußcarbiden

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 4107

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.