Handläufe und Geländer

Grafik mit Abmessungen an einem Treppengeländer

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Treppe mit Geländer als Absturzsicherung und Handlauf
Bild: © Tim Weiffenbach/ DGUV

Für alle Nutzergruppen stellen Treppen einen Schwerpunkt des Unfallgeschehens dar. Für Menschen mit motorischen und/oder visuellen Einschränkungen ist mit der Nutzung von Treppen ein besonderes Unfallpotential verbunden. Deshalb kommt der Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Handläufen und Geländern von Treppen eine hohe Bedeutung zu. Die nachfolgend aufgeführten Gestaltungskriterien gelten für Handläufe und Geländer im Innen- und Außenbereich.

Handläufe müssen insbesondere für Menschen mit Behinderungen leicht wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und nutzbar sein.

Diese Anforderungen werden z.B. erreicht durch:

  • kontrastreiche Gestaltung des Handlaufs gegenüber dem Hintergrund
  • taktile Informationen am Handlauf (z.B. Hinweis zur Etage in Brailleschrift)
  • Weiterführung des Handlaufs über den Treppenan- und -austritt hinaus
  • ergonomische Gestaltung des Handlaufprofils

Die Abbildung zeigt eine barrierefreie gestaltete Treppe. Es werden die Maße für die Stufen, das Geländer, die Handläufe und die Kennzeichnung aller Bestandteile der Treppe dargestellt.