Fenster

Grafik zeigt die unterschiedlichen Blickrichtungen eines Rollstuhlfahrers und einer stehenden Person

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Bild: © Tim Weiffenbach/ DGUV

Fenster dienen der natürlichen Beleuchtung sowie dem Sichtbezug nach außen - in der Regel aber auch der natürlichen Be- und Entlüftung. Im Sinne einer barrierefreien Gestaltung müssen Fenster auch für Personen mit Einschränkungen zugänglich und bedienbar sein.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer bedeutet dies, dass sie die Bedienelemente erreichen und die notwendigen Bedienfunktionen ausführen können. Hierzu ist ein ausreichender Bewegungsraum vor dem Fenster erforderlich, die Bedienelemente müssen erreichbar und die Bedienung mit wenig Kraft möglich sein. Alternativ kann die Bedienung kraftbetätigt erfolgen.

Für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer sollen Fenster ausreichenden Ausblick über die Brüstungshöhen ermöglichen. Besonders für Menschen mit kognitiven Einschränkungen soll die Funktion der Bedienelemente intuitiv zu erkennen sein. So soll die Formgebung von Bedienelementen an Fenstern der Logik der Handhabung folgen.