Innere Erschließung des Gebäudes

Büroflur mit Markierungen auf dem Boden

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Die innere Erschließung eines Gebäude erfolgt in der Regel über den Empfangs- bzw. Foyerbereich als erste Anlaufstelle für die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes.

Regel: Die barrierefreie Erreichbarkeit dieser Bereiche ist zwingend erforderlich.

Gleichzeitig müssen die Orientierungs- und Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen Berücksichtigung finden.