Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern haben die beteiligten Träger der Sozialversicherung die ARGE·IK gebildet. Die ARGE·IK vergibt und pflegt so genannte Institutionskennzeichen (IK). Das sind neunstellige Ziffernfolgen, hinter denen sich ein Datensatz verbirgt, auf dessen Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungserbringern abgewickelt wird. Die ARGE·IK tätigt selbst keine Zahlungen. Diese werden ausschließlich von den beteiligten Trägern der Sozialversicherung durchgeführt.
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein IK für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.
Seit dem 01.01.1989 wurde das IK als offizielles Kennzeichen in das Sozialgesetzbuch (§ 293 SGB V) aufgenommen.
Achtung: Wegen Betriebsferien ist die ARGE•IK vom 23.12.2024 bis einschl. 31.12.2024 nicht erreichbar!