Die vertraulichen und personenbezogenen Daten des IK-Verfahrens sind besonders gesichert. Seit seiner Einführung, noch vor Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuchs X, verfahren die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit hier nach strengen Grundsätzen.
Das IK-Verfahren ist in ein umfangreiches Sicherheitssystem aus organisatorischen und technischen Maßnahmen integriert. Es trägt den individuellen Bedürfnissen der beteiligten Stellen den verschiedenen Risiken in den Bereichen des Datenschutzes und der Datensicherheit Rechnung, verhindert die unberechtigte Nutzung der Informationen und vermeidet gleichzeitig Fehler bei der Zahlungsabwicklung.
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