Am 26. März 2009 hat Deutschland ein wichtiges Papier unterschrieben.
Das Papier heißt in schwieriger Sprache UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Wir nennen das Papier UN-Vertrag.
Der UN-Vertrag ist ein wichtiges Papier.
Der UN-Vertrag legt Regeln zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest.
An diese Regeln muss man sich halten.
Im UN-Vertrag steht auch, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Die Menschen sollen den UN-Vertrag kennen.
Das will die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Der UN-Vertrag soll eine Regel für das Leben sein.
Und diese Regel gilt auch im Alltag.
Darum hat die gesetzliche Unfall-Versicherung den Aktions-Plan geschrieben.
In dem Aktions-Plan steht was die gesetzliche Unfall-Versicherung selbst noch verbessern kann.
Aber der Aktions-Plan macht nicht alles neu.
So wie es jetzt ist soll es verbessert werden.
Die Gesellschaft soll inklusiv werden.
Das heißt alle Menschen gehören dazu.
Jeder Mensch ist gleich viel wert.
Und alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Das steht im UN-Vertrag.
Alle, die bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung arbeiten, sollen mitmachen.
Und auch alle Menschen, die mit
der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenarbeiten.
Es geht alle etwas an!
Im UN-Vertrag steht Inklusion ist wichtig.
Das findet die gesetzliche Unfall-Versicherung auch.
Das ist schwere Sprache.
Das Wort Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache.
Das heißt dazugehören.
Und dabei sein.
Es geht um die Gesellschaft.
Und es geht um die Menschen, die in der Gesellschaft leben.
Inklusion bedeutet, dass die Menschen verschieden denken.
Und dass die Menschen sich verschieden verhalten.
Aber niemand darf ausgeschlossen werden!
Der Aktionsplan der gesetzlichen Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung möchte etwas tun für Inklusion.
Der UN-Vertrag ist aber noch nicht für alle Menschen selbstverständlich.
Aber es ist sehr wichtig, dass jeder Mensch den UN-Vertrag kennt.
Deshalb hat die gesetzliche Unfall-Versicherung einen eigenen Aktionsplan geschrieben.
Der Aktions-Plan ging von 2012 - 2014.
Ein zweiter Aktions-Plan ging von 2015 - 2017.
Mit einem neuen Papier geht der Aktionsplan weiter.
Es heißt in schwerer Sprache:
"Strategie UN-BRK 2025".
Diesen Aktions-Plan finden Sie hier in Leichter Sprache.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung hat den Aktions-Plan nicht alleine gemacht.
Viele Menschen haben daran mitgearbeitet.
Das waren Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
Das heißt:
Sie haben inklusiv gearbeitet.
Das Motto war: "Nichts über uns ohne uns".
Das bedeutet:
Niemand soll über uns entscheiden, wenn wir nicht dabei sind.
Das Ziel Nummer 1 heißt:
Bewusstseinsbildung.
Das heißt:
Jeder soll den UN-Vertrag kennen.
Die gesetzliche Unfallversicherung will,
dass der UN-Vertrag bekannter wird.
Deshalb soll der UN-Vertrag überall Thema sein.
Das Ziel Nummer 2 heißt:
Barriere-Freiheit.
Das heißt:
Ohne Hindernisse.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung will,
dass es keine Hindernisse mehr gibt.
Im UN-Vertrag steht,
es soll keine Hindernisse
für Menschen mit Behinderungen geben.
Alles soll so sein,
dass Menschen mit Behinderung
dabei sein können.
Überall wo sie wollen.
Menschen mit Behinderung
sollen alles gut erreichen können.
Das heißt in schwerer Sprache Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel müssen Straßen, Häuser, Busse und Bahnen ohne Hindernisse sein.
Aber auch Informationen müssen ohne Hindernisse sein.
Menschen mit Behinderung sollen die Informationen verstehen können.
Zum Beispiel muss es Informationen in Blinden-Schrift geben.
Oder in Leichter Sprache.
Das Ziel Nummer 3 heißt:
Partizipation.
Das heißt:
dabei sein und mitmachen.
Menschen mit Behinderung sollen mitmachen und mitbestimmen.
Und Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein.
Wenn etwas Neues entwickelt wird, sollen Menschen mit Behinderung mitmachen.
Die DGUV hat ein Heft gemacht.
Dieses Heft ist wie eine Anleitung.
Diese Anleitung erklärt und erzählt,
wie Beteiligung gut gelingen kann.
In allen Bereichen vom Leben.
Auch am Arbeits-Platz.
Das Heft finden Sie hier in Leichter Sprache.
Das Ziel Nummer 4 heißt:
Individualisierung und Vielfalt.
Das heißt:
Alle Menschen sind verschieden.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung weiß, dass alle Menschen verschieden sind.
Und darauf achtet die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Das Ziel Nummer 5 heißt:
Lebens-Räume und Inklusion.
Das heißt:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Inklusion bei der Arbeit heißt zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten.
Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in einer Firma arbeiten können.
Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung arbeitet mit Werkstätten zusammen.
Und mit Betrieben, bei denen Menschen mit Behinderung arbeiten.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung gibt Arbeits-Aufträge an diese Betriebe.
Damit hilft die gesetzliche Unfall-Versicherung den Betrieben sehr.