Prävention / Politik 2/2025

„Arbeitsschutz ist ein zentraler Erfolgsfaktor – kein unnötiger Ballast"

In einer Werkstatt mit metallverarbeitender Ausstattung stehen ein Mann und zwei Frauen im Gespräch. Der Mann trägt ein dunkelblaues Poloshirt und erklärt gestikulierend etwas. Die eine Frau hält ein Klemmbrett, die andere ein Werkzeug. Im Vordergrund liegt ein Schweißhelm auf einem großen Metallarbeitstisch, an dem Absaugvorrichtungen und weitere Werkzeuge angebracht sind. Im Hintergrund sind Werkbänke, Gasflaschen und weitere Arbeitsmittel sichtbar.

Kleinst- und Kleinbetriebe haben im Arbeitsschutz oft weniger organisatorische Strukturen und stehen daher vor besonderen Herausforderungen © Wolfgang Bellwinkel / DGUV

Unternehmer und Unternehmerinnen sind für den Arbeitsschutz verantwortlich – von der kleinen Schreinerei bis zum großen Automobilhersteller. Bei dieser Aufgabe werden sie fachkundig von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Grundlage dafür ist die kürzlich aktualisierte DGUV Vorschrift 2. DGUV-Präventionsexperte Matthias Groß erläutert die Vorteile für Kleinst- und Kleinbetriebe.

Matthias Groß, Referent in der Hauptabteilung Prävention der DGUV
Matthias Groß, Referent in der Hauptabteilung Prävention der DGUV

Herr Groß, warum stehen die Kleinst- und Kleinbetriebe – kurz KKU – im Fokus der aktualisierten DGUV Vorschrift 2?

Die KKU – das bedeutet Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten – machen rund 96 Prozent der Betriebe in Deutschland aus. Mehr als 40 Prozent der Beschäftigten arbeiten in KKU. Sie stehen bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung vor großen Herausforderungen. Sie haben oft weniger organisatorische Strukturen für den Arbeitsschutz – im Vergleich zu großen Betrieben. Und es gibt andere finanzielle und zeitliche Ressourcen. Zudem ist es oft schwer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen oder -ärzte für die Betreuung zu finden – besonders in ländlichen Regionen.

Der geforderte Aufwand für KKU in Bezug auf den Arbeitsschutz wird manchmal kritisch hinterfragt. Lohnt sich der Einsatz?

Laut Statistik der DGUV zum Arbeitsunfallgeschehen von 2023 ereignete sich mehr als die Hälfte der schweren Arbeitsunfälle in KKU. Gemessen an den Arbeitsunfallrenten ist das Risiko eines schweren Arbeitsunfalls in KKU etwa zweieinhalb bis dreimal so hoch wie in den größten Betrieben. Jeder einzelne Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann in einem kleinen Betrieb große Folgen haben, wenn eine Fachkraft für Wochen oder Monate ausfällt. Ein guter Arbeitsschutz liegt also im eigenen Interesse der Unternehmensführung. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnischen Betreuung unterstützt Betriebe dabei. So zeigen Studien, dass sich eine betriebliche Betreuung positiv auf andere Bereiche im Betrieb auswirkt, zum Beispiel auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen.

Ältere Frau mit kurzem grauen Haar, Brille und gelber Strickjacke sitzt an einem Tisch und schaut lächelnd auf ein Tablet. In der Hand hält sie einen Stift, daneben liegt ein Notizbuch. Die Umgebung wirkt wohnlich, im Hintergrund sind Pflanzen zu sehen.
Künftig können bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen digital erbracht werden – besonders für Betriebe in ländlichen Regionen ist das von Vorteil. (Foto: bnenin - stock.adobe.com)

Was ändert sich für KKU?

Kurz gesagt: Für KKU wird es verständlicher, praxisnäher und digitaler. Eine der zentralen Neuerungen thematisiert die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Betreuung. Dafür schärft die angepasste DGUV Vorschrift 2 den Blick. Das kann einen entscheidenden Unterschied in der betrieblichen Praxis ausmachen. Zudem können bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen digital – zum Beispiel per Videokonferenz – erbracht werden, was besonders für Betriebe in ländlichen Regionen von Vorteil ist. Dies reduziert lange Fahrzeiten und erleichtert kurzfristige Beratungen. Voraussetzung ist, dass sich Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch eine Vor-Ort-Begehung einen Eindruck vom Betrieb verschaffen. Neu ist auch, dass sich Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten durch ein Kompetenzzentrum betreuen lassen können. Diese werden von einigen Berufsgenossenschaften angeboten und bieten qualitätsgesicherte und kostengünstige Beratungsleistungen aus einer Hand. Bisher gab es dieses Angebot nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten. Und dann gibt es noch die alternative Betreuungsform.

ZITAT

Das ‘Mehr’ an Engagement der Unternehmensführung wird mit einem ‘Mehr’ an Entscheidungsspielraum belohnt.

Matthias Groß

Ende des Zitats

Was steckt dahinter?

Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können an der sogenannten alternativen Betreuung der Berufsgenossenschaften teilnehmen. Hier ist das Motto: mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Spielraum. Unternehmerinnen und Unternehmer erwerben die Kompetenz, Sicherheit und Gesundheit selbstständig zu organisieren und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Sie können dann auch auf Basis der Gefährdungsbeurteilung selbst einschätzen, in welchem Umfang sie zusätzliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung brauchen. Diese Möglichkeit bestand bereits in der bisherigen Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Berufsgenossenschaften werden KKU dabei zukünftig aber noch nachhaltiger unterstützen und begleiten – unter anderem mit extra dafür eingerichteten Anlaufstellen. Das ‘Mehr’ an Engagement der Unternehmensführung wird mit einem ‘Mehr’ an Entscheidungsspielraum belohnt.

Ihr Fazit zur DGUV Vorschrift 2?

KKU stehen ohne Frage vor vielen Herausforderungen. Arbeitsschutz ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor – kein unnötiger Ballast. Die richtige Betreuung schützt Beschäftigte, verhindert Ausfälle und stärkt die Zukunftssicherheit des Betriebs. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bietet flexiblere Lösungen, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auch in kleinen Betrieben zu fördern.

GUT ZU WISSEN

DGUV Vorschrift 2

Diese Vorschrift beschreibt die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben aller Größen. Sie konkretisiert die rechtlichen Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Mit der Überarbeitung der Vorschrift soll diese für Unternehmen verständlicher, praxisnäher und digitaler werden. Die DGUV Vorschrift 2 wird ab April 2025 bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen schrittweise in Kraft gesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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