3. Fahrzeuge

  • Zweiräder

    Frage: Welche Qualifikation ist für Arbeiten an Zweirädern mit Elektroantrieb (Nennspannung 60 V DC, bei vollem Akkumulator ca. 64 V DC) erforderlich?

    Antwort: Als Richtlinie für den Bereich „Qualifikation und Organisation“ ist die DGUV Information 200-005 (ehemals BGI/GUV-I 8686) relevant, sobald die Nennspannung 60 V DC oder 30 V AC übersteigt.

  • Flurförderzeuge

    Frage: Welche Qualifikation ist für Arbeiten an Flurförderzeugen (Nennspannung 60 V DC, bei vollem Akkumulator ca. 64 V DC) erforderlich?

    Antwort: Als Richtlinie für den Bereich „Qualifikation und Organisation“ ist die DGUV Information 200-005 (ehemals BGI/GUV-I 8686) relevant, sobald die Nennspannung 60 V DC oder 30 V AC übersteigt.

  • Wasserfahrzeuge

    Frage: Gilt die DGUV Information 200-005 (ehemals BGI/GUV-I 8686) auch für Boote?

    Antwort: Im Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005 steht nur "Fahrzeuge". Ausgenommen sind explizit "spurgeführte Fahrzeuge". In der ersten Ausgabe (Juni 2010) der DGUV Information 200-005 waren noch beispielhaft u. a. Personen-, Lastkraftwagen und Omnibusse genannt. Diese Aufzählung ist in der aktuellen Fassung (April 2012) entfallen. Der letzte Satz des Anwendungsbereiches lautet: "Für elektrotechnische Arbeiten an anderen Fahrzeugen, z. B. Sportbooten, kann diese Information sinngemäß angewendet werden."Das bedeutet weiterhin, dass die DGUV Information 200-005 sinngemäß bei der Gefährdungsbeurteilung vergleichbarer Fahrzeuge oder Arbeitsmittel hilfreich sein kann.

  • Omnibus

    Frage: In unseren Omnibussen verwenden wir Hochvoltkomponenten im Antriebsstrang und statten die Busse zusätzlich mit 230V-Steckdosen zum Laden von Handys etc. für die Passagiere aus. Wie müssen wir unsere Beschäftigten für Arbeiten an den Bussen qualifizieren?

    Antwort: Für Arbeiten an den Hochvoltkomponenten ist nach DGUV Information 200-005 (ehemals BGI 8686) zu qualifizieren. Für die Arbeiten an den Stromkreisen, welche die 230-V-Steckdosen versorgen, sind die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 3 zu beachten.