Assistenzsysteme sind aus vielen Bereichen der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Indem sie Nutzende auf relevante Informationen hinweisen, können sie effektiv entlasten und den Fokus auf zentrale Aufgaben schärfen. Assistenzsysteme können aber auch beispielsweise auf Fehlverhalten oder gefährliche Situationen frühzeitig hinweisen und durch optische, akustische oder haptische Signale darauf aufmerksam machen oder einer Kombination von Signalen. Dadurch tragen sie präventiv zur sicheren Arbeit bei.
Assistenzsysteme haben zwar keinen rechnerisch nachweisbaren Einfluss auf die Risikominderung im Sinne der funktionalen Sicherheit, sie wirken jedoch hochgradig ergänzend zu bestehenden technischen Schutzmaßnahmen.
Damit Assistenzsysteme eine verlässliche Unterstützung bieten, muss sichergestellt sein, dass sie transparent, robust und ergonomisch funktionieren. Voraussetzung für eine objektive Beurteilung ist eine nachvollziehbare Einbindung in das Gesamtsystem der Maschine.
Der Prüfgrundsatz GS-BAU-70 beschreibt grundlegende Anforderungen an den sicheren Einsatz von Assistenzsystemen und teilt diese in verschiedene Klassen ein:
Ein zentraler Aspekt ist die klare Abgrenzung zwischen einem Assistenzsystem und einer eigenständigen Sicherheitsfunktion (nach DIN EN ISO 13849 oder DIN EN IEC 61508).
Ein reines Assistenzsystem ist nicht Teil der Sicherheitsstruktur.
Eine Sicherheitsfunktion ist ein Assistenzsystem dann, wenn es ein Teil der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen der Maschinen ist.
Darüber hinaus steht der Mensch im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Gestaltung von Assistenzsystemen müssen ergonomische Grundsätze berücksichtigt werden, um negative Effekte zu vermeiden:
Franz Welsch
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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