BK 1107

H10-H13 Affektionen der Konjunktiva
J00-J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege
J09-J18 Grippe und Pneumonie
J20-J22 Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
L20-L30 Dermatitis und Ekzem
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • H10.8 Sonstige Konjunktivitis
  • H10.9 Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
  • J04.1 Akute Tracheitis
  • J04.2 Akute Laryngotracheitis
  • J18 Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet
  • J20.9 Akute Bronchitis, nicht näher bezeichnet
  • J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheit der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • L24.9 Toxische Kontaktdermatitis
  • T56.8 Toxische Wirkung von Metallen – sonstige Metalle

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Vanadium oder seine Verbindungen

Beispiele:

  • Bei Gewinnung, Transport und Verarbeitung des Vanadiums
  • Bei Reinigungsarbeiten in mit Erdöl geheizten Boilern, Öfen und Turbinen
  • Verhüttung von Eisen- und Kupfererzen
  • Veredelung in der Stahlindustrie
  • Verwendung für katalytische Zwecke in der chemischen Industrie z. B. bei der Herstellung von Schwefelsäure, Phthalsäureanhydrid und Perboraten
  • Bei der Aufbereitung von Schlacken (Gewinnung von Vanadiumpentoxid (V2O5))
  • Verwendung von Vanadiumpentoxid bei der Herstellung von Ferrovanadin und als Katalysator
  • Bei bestimmten Arbeitsvorgängen entsteht eine unterschiedlich starke Staubentwicklung des teilweise sehr feinen pulverförmigen V2O5

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1107

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.