Dimethylnitrosamin

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CAS-Nummer: 62-75-9

Aufnahmewege: inhalativ, hautresorptiv


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1B; H350
    Akute Toxizität (Verschlucken) 3*; H301
    Akute Toxizität (Einatmen) 2*; H330
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1; H372
    Gewässergefährdend (chronisch) 2; H411

    * Mindesteinstufung

    Zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt für Dimethylnitrosamin in der GESTIS-Stoffdatenbank.

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 0,075 µg/m3
    Toleranzkonzentration: 0,75 µg/m3 Überschreitungsfaktor 8

    Zur Ableitung siehe Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Dimethylnitrosoamin des Ausschusses für Gefahrstoffe.

    Nach TRGS 552 wird in Ermangelung anderer toxikologisch begründeter Beurteilungsgrundlagen der Wert für die Akzeptanz- und die Toleranzkonzentration auch auf andere krebserzeugende N-Nitrosamine übertragen. Um die Gesamtbelastung durch verschiedene N-Nitrosamine, die am Arbeitsplatz gleichzeitig auftreten, zu begrenzen, darf die Summe der Konzentrationen der in der Luft am Arbeitsplatz auftretenden N-Nitrosamine einen Wert von 0,75 µg/m3 nicht überschreiten. Damit wird die Überschreitung dieses Summenwerts oder der Konzentration von 0,75 µg/m3 für ein einzelnes N-Nitrosamin einer Überschreitung der Toleranzkonzentration gleichgestellt.

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910

    Es wurden keine stoffspezifischen Äquivalenzwerte festgelegt.

    Es bestehen keine Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission).

  • Weitere Beurteilungsmaßstäbe im Biologischen Material

    Zurzeit liegen keine Beurteilungsmaßstäbe im Biologischen Material vor.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)

    Es sind keine sonstigen Beurteilungsmaßstäbe bekannt.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Metallindustrie und andere Industrien mit Materialbearbeitung
      Herstellung und Verwendung von Korrosionsschutzmitteln einschließlich VCI („Volatile Corrosion Inhibitors“) undMaterialien, die sekundäre Amine oder Nitrit enthalten (siehe TRGS 615)
    • Gummiindustrie
      Abwiegen, Mischen, Halbzeugverarbeitung, Vulkanisation, Nachbehandlung, Lagerung Kalander, Extrusionsanlagen, Salzbäder, Vulkanisation, Formen, Kontrolle, Lagerung technischer Gummiartikel sowie von Reifen
    • Chemische Industrie
      Herstellung und Verwendung von Aminen, Befüll-, Umfüll- und Abfüllarbeiten von Aminen, Herstellung von Polyacrylnitrilfasern, Beschichtungen nach dem Koagulationsverfahren, Einsatz von Dimethylformamid
    • Lederindustrie
      Wasserwerkstatt, Verarbeitung von Häuten
    • Gießereien
      Verwendung von Kernen, die mit aminischen Katalysatoren hergestellt wurden
    • Sonstige industrielle Bereiche
      Tätigkeiten mit Gummiartikeln
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 8172

    DGUV Information 213-523 Verfahren 05

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2022 insgesamt 210 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Dimethylnitrosamin dokumentiert. Zur Beurteilung werden die Akzeptanzkonzentration und die Toleranzkonzentration nach dem Konzept der Exposition-Risiko-Beziehung (TRGS 910) herangezogen.

    Verteilung der Messwerte auf die Risikobereiche
    hohes Risiko 6,6 % > 0,75 μg/m³
    mittleres Risiko 20 % > 0,075 µg/m³ bis 0,75 μg/m³
    niedriges Risiko 91,4 % ≤ 0,075 μg/m³

    Für ausführliche Informationen siehe Expositionsdaten zu Dimethylnitrosoamin (PDF, 97 kB, barrierefrei) .

    Weitere Expositionsdaten zu Dimethylnitrosoamin siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen

    TRGS 552 Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B

    TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können

    TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Stand: März 2025

Weitere Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 552 "Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B"

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 615 "Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"

Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Dimethylnitrosoamin des Ausschusses für Gefahrstoffe

DGUV Information 213-523

IFA Arbeitsmappe Kennzahl 8172

AGS-Liste geeigneter Messverfahren

IFA-Expositionsdatenbank MEGA

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Silke Werner

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3220
Fax: +49 30 13001-38001