Benzol

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CAS-Nummer: 71-43-2

Aufnahmeweg(e): inhalativ, hautresorptiv

  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Karzinogenität 1A; H350
    Keimzellmutagenität 1B; H340
    Aspirationsgefahr 1; H304
    Reizwirkung auf die Haut 2; H315
    Augenreizung 2; H319
    Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1; H372
    Entzündbare Flüssigkeiten 2; H225

    Zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt in der GESTIS-Stoffdatenbank.

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 0,2 mg/m3
    Toleranzkonzentration: 1,9 mg/m3 Überschreitungsfaktor 8

    Zur Ableitung siehe Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Benzol des Ausschusses für Gefahrstoffe.

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910
    Parameter Äquivalenzwert
    zur Toleranz-konzentration
    Äquivalenzwert
    zur Akzeptanz-konzentration
    Benzol 5 µg/L * 0,8 µg/L *
    für Nichtraucher abgeleitet
    S-Phenyl-mercaptursäure 25 µg/g Kreatinin * 3 µg/g Kreatinin *
    für Nichtraucher abgeleitet
    trans,trans-Muconsäure 500 µg/g Kreatinin * -
    * Im Urin zum Expositions- bzw. Schichtende

    Zu bestehenden Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Weitere Beurteilungsmaßstäbe im Biologischen Material

    Für Benzol existieren Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) von 0,3 µg/L im Urin (für Nichtrauchende abgeleitet), für S-Phenylmercaptursäure von 0,3 µg/g Kreatinin im Urin (für Nichtrauchende abgeleitet) und für trans, trans-Muconsäure von 150 µg/g Kreatinin im Urin (für Nichtrauchende abgeleitet).

    Für weitere Infos siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)
  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 1303: Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol

    • Akute Vergiftung (Benzolrausch)
    • Schädigung des hämatopoetischen Systems
    • Leukopenie und Lymphozytose

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 1303 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

    BK-Nr. 1318: Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol

    • Toxische Schädigungen (Knochenmarksdepression)
    • Aplastische Anämie (AA)
    • Krebsvorstufen (Präkanzerosen): myelodysplastische Syndrome,
    • bösartige Erkrankungen des blutbildenden und des lymphatischen Systems: Leukämien, Non-Hodgkin Lymphome (NHL) und myeloproliferative Erkrankungen

    Für weitere Infos siehe Merkblatt und wissenschaftliche Begründung zur BK 1318 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Gießereien bei Verwendung des Sandgießverfahrens
    • Raffination und Weiterverarbeitung von Erdölprodukten in der Petro- und Kohlechemie
    • Umgang mit Ottokraftstoffen (dies betrifft z. B. in KFZ-Reparaturwerkstätten die Arbeiten an kraftstoffführenden Teilen und die Teilereinigung sowie das Kfz-Recycling)
    • Betankungsvorgänge und Arbeiten mit 2-Takt-Motoren
    • Transport von Ottokraftstoffen
    • Transport von Heizöl
    • Tankvorgänge von z. B. Tankschiffen, Kleinmotorgeräten in der Landwirtschaft
    • Arbeiten mit Waschbenzinen, Klebern und Oberflächenbehandlungsmitteln
    • Verwendung von Lösemitteln/Reinigungsmitteln im Bereich des Buch- und Offsetdruckes
    • Benzol als Reaktionspartner oder Syntheseausgangsstoff in der chemischen Industrie
  • Messverfahren

    DGUV Information 213-504 Verfahren 04

    Das genannte Verfahren ist als geeignetes Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 6265/1 und /2

    DGUV Information 213-504 Verfahren 03

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2002 bis 2011 insgesamt 1.634 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) dokumentiert:

    Verteilung der Messwerte auf die Risikobereiche
    hohes Risiko 3 % > 1,9 mg/m³ *
    mittleres Risiko 10,5 % > 0,2 mg/m³ bis 1,9 mg/m³ *
    niedriges Risiko 81,8 % ≤ 0,2 mg/m³ *
    Bei 4,7 % der Messwerte ist keine Zuordnung zu den Risikobereichen möglich

    * Das angewandte Messverfahren (Messverfahren 2 in [1]) wurde ausgelegt zur Überwachung des 2005 ausgesetzten AGW (3,25 mg/m³).

    Branchen mit hohem Risiko: Gießereien, Reparaturwerkstatt, Erdöl/-gas

    Aktuell wertet die Arbeitsgruppe MEGA die Expositionsdaten zu Benzol neu aus.

    Weitere Expositionsdaten zu Benzol siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    DGUV Information 213-727 Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Stand: März 2025

Weitere Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Benzol des Ausschusses für Gefahrstoffe

MAK- und BAT-Werte-Liste

Merkblatt zur BK 1303

Wissenschaftliche Begründung zur BK 1318

Merkblatt zur BK 1318

DGUV Information 213-504

DGUV Information 213-727

IFA Arbeitsmappe Kennzahl 6265

AGS-Liste geeigneter Messverfahren

WHO guidelines for indoor air quality

IFA-Expositionsdatenbank MEGA

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV)

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Vorläufiger Leitwert für Benzol in der Innenraumluft - Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Silke Werner

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3220
Fax: +49 30 13001-38001