UV Recht & Reha Aktuell 05/2024 vom 28.05.2024

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0180 - 0194 Versicherter mit Beinfrakturen macht 16 Jahre nach dem Unfall Verschlimmerung geltend – UV-Träger lehnt Verschlimmerungsantrag ab – LSG bestätigt die Entscheidung – maßgeblich ist der Vergleich zweier unfallbedingter Befunde: der der letzten bindenden Entscheidung und der aktuelle Zustand – übliche, mit der Verletzung einhergehende Schmerzen sind als Begleitsymptome in den MdE-Tabellen bereits berücksichtigt – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.12.2023 – L 10 U 1430/20 – DOK 143.265:375:482.2
0195 - 0214 Versicherte leidet nach Nierenspende an chronischem Erschöpfungssyndrom – generelle Geeignetheit einer Lebendnierenspende für die Verursachung eines chronischen Erschöpfungssyndroms anerkannt – damit Voraussetzung für Kausalitätsvermutung des § 12 a SGB VII gegeben – Krankheitsbild ist Spätfolge der Organ-spende – Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente nach einer MdE v. 20 v. H. – Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 17.01.2023 – L 3 U 233/18 – DOK 311.132:375.23
0215 - 0231 Basalzellkarzinom im Gesicht eines Starkstromelektrikers, der jahrzehntelang im Freiluftbereich an Außenanlagen tätig war – keine Anerkennung einer BK Nr. 5103, aber Anerkennung einer „Wie-BK“ – Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII liegen zum 10.09.2020 mit Veröffentlichung einer maßgeblichen medizinischen Studie zum Basalzellkarzinom vor – keine Sperrwirkung aufgrund Befassung des ärztlichen Sachverständigenbeirats beim BMAS zu dieser Frage, da Entscheidung dieses Gremiums nicht in einem sozial verträglichen Zeitraum zu erwarten ist – Revision zugelassen – Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21.08.2023 – L 8 U 7/20 – DOK 376.6
0232 - 0238 Kläger erleidet bei Arbeitsunfall Distorsion des Sprunggelenks mit Außenbandriss – daraufhin jahrelang Behandlung mit Krankengymnastik und Lymphdrainage – nach Einstellung derselben Klage auf Weitergewährung dieser Behandlungsformen – LSG weist Berufung auf unbefristete Erstattung von Krankengymnastik und Lymphdrainage zurück – eine derartige Entscheidung ist rechtlich nicht zulässig – zudem rechtfertigt der aktuelle Befund beim Kläger nicht die Verordnung der begehrten Maßnahmen – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24.04.2023 – L 1 U 1005/22 – DOK 412.46:412.52:413