Seiten | Betreff |
0000 - 0000 | Inhaltsverzeichnis |
0260 - 0270 | Beitragspflicht eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters ist Masseschuld – keine Gleichstellung mit Arbeitsentgelt und Gesamtsozialversicherungsbeitrag – Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 3 S. 2 InsO nicht gegeben – sachliche Rechtfertigung dieser rechtlichen Bewertung durch Sonderstellung der gesetzlichen Unfallversicherung – Bestätigung der instanzgerichtlichen Entscheidungen durch das BSG – Urteil des BSG vom 15.12.2020 – B 2 U 14/19 R – DOK 095.2 |
0271 - 0281 | Tödlicher Sturz eines Vorstandsmitglieds einer AG vom Gebäudedach – freiwillige Unternehmerversicherung lag nicht vor – kein Beschäftigungsverhältnis bei unfallbringender Tätigkeit – Mitglieder des Vorstandes einer AG sind generell nicht versicherungspflichtig in der GUV – Tätigkeit wie ein Unternehmer ergibt sich aus den Vorschriften des AktG – Vorstand einer AG nicht vergleichbar mit GmbH-Geschäftsführer – kein sonstiger Versicherungsschutztatbestand gegeben – Bestätigung der instanzgerichtlichen Entscheidungen, die Hinterbliebenenleistungen ablehnten – Urteil des BSG vom 15.12.2020 – B 2 U 4/20 R – DOK 311.01:312:320 |
0282 - 0291 | Arbeiten im Homeoffice – morgendlicher Weg von den Wohnräumen zum Homeoffice – Treppensturz – häuslicher Bereich – kein Wegeunfall – kein Durchschreiten der Außenhaustür – kein Betriebsweg – Weg nicht im unmittelbaren Betriebsinteresse – diente ausschließlich erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit am Unfalltag – reine Vorbereitungshandlung – keine Besserstellung von Beschäftigten im Homeoffice – Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2020 – L 17 U 487/19 – DOK 371.1:371.2:372.11 |
0292 - 0302 | Arbeitsunfall eines Steinmetzes – Anheben eines mehr als 50 Kg schweren Findlings – Abrutschen und Nachfassen – überraschen-des Moment und akute Krafteinwirkung als äußeres Ereignis – Riss der distalen Bizepssehne rechts – geeigneter Unfallmechanismus – Krafteinwirkung hat Bizepssehnenriss mit hinreichender Wahr-scheinlichkeit verursacht – keine Hinweise auf vorbestehende Verschleißerkrankungen im Sehnenbereich – Urteil des Hessischen LSG vom 18.08.2020 – L 3 U 155/18 – DOK 375.0:375.34 |
0303 - 0321 | 58-jähriger Versicherter erkrankt an einem Harnblasentumor – während langjähriger Tätigkeit als Schweißer hatte er Kontakt mit Prüf-spray, das aromatische Amine enthielt – Beklagte lehnte Anerkennung mangels Ursächlichkeit der beruflichen Exposition ab – Bestätigung dieser Auffassung durch das LSG – Revision anhängig – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.09.2020 – L 9 U 488/17 – DOK 376.3-1301 |