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Gewalt kann in jedem Unternehmen vorkommen. Gewaltvorfälle - seien es tätliche Angriffe, Beleidigungen oder Mobbing - können die Psyche und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Sie schädigen das Betriebsklima und haben einen negativen Einfluss auf die Produktivität des Betriebs.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat 35 "Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz bei personenbezogenen Dienstleistungen" untersucht und aufgelistet.
Arbeitgebende und Führungskräfte im öffentlichen Dienst müssen sich Gedanken um die Sicherheit von Beschäftigten mit Kundenkontakt und im Außendienst machen und für den Ernstfall Gewaltereignis vorsorgen. Sie sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken im Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind in den letzten Jahren ebenfalls häufiger das Ziel von Gewalt. Hier gibt es Tipps, wie sie sich schützen können.
Das Gesundheitswesen ist laut Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung am stärksten von Gewalt betroffen, insbesondere Kliniken und Notfallaufnahmen. Führungskräfte können die Beschäftigten durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen schützen.
Einsatzkräfte erleben in ihrem Beruf häufig schwierige Notfälle. Führungskräfte können dabei unterstützen, dass sie für ihre Einsätze gut vorbereitet und nicht zusätzlicher Gewalt durch Außenstehende ausgesetzt sind.
Führungskräfte im Bildungswesen müssen sich Gedanken um die Sicherheit der Beschäftigten und der Kinder bzw. Studierenden machen. Es kann zu internen Gewaltvorfälle ebenso kommen wie zu Bedrohungen von außen.