• Blauer Banner, links ist eine rote Blase mit weißer Schrift: #GewaltAngehen. Gemeinsam stark gegen Gewalt.

Unterstützung für Führungskräfte

Gewalt kann in jedem Unternehmen vorkommen. Gewaltvorfälle - seien es tätliche Angriffe, Beleidigungen oder Mobbing - können die Psyche und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Sie schädigen das Betriebsklima und haben einen negativen Einfluss auf die Produktivität des Betriebs.

  • Warum betrifft das Thema unseren Betrieb?

    Gewalt am Arbeitsplatz erleben nicht nur Einsatz- und Rettungskräfte. Gewalt kann in jedem Unternehmen vorkommen. Gewaltvorfälle - seien es tätliche Angriffe, Beleidigungen oder Mobbing - können die Psyche und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Sie schädigen das Betriebsklima und haben einen negativen Einfluss auf die Produktivität des Betriebs.

    Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die beruflich regelmäßigen Umgang mit Menschen haben. Die DGUV-Statistik zu Gewaltunfällen zeigt das höchste Aufkommen bei der Betreuungsarbeit in Heimen, im Gesundheitswesen, bei Beschäftigten der Bahn und im Einzelhandel. Aber auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst beklagen Übergriffe: Laut einer Bürgerbefragung des "Beamtenbundes und Tarifunion" im Jahr 2023 gab mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Beschäftigten in diesem Bereich an, beschimpft, bedroht oder tätlich angegriffen worden zu sein.

  • Was können Sie als Führungskraft tun?

    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgebende für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Ein zentrales Instrument zur Prävention von Gewalt bei der Arbeit ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen – die Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehört es, auch die Gefährdungen durch Gewaltvorfälle zu ermitteln und geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen. Ob diese Maßnahmen wirksam sind, muss ebenfalls überprüft werden. Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört auch, Nachsorgeangebote für den Ernstfall vorzuhalten. Kommt es zu einem Gewaltvorfall und dieser führt zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, muss dieser als Arbeitsunfall an den zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.

  • Welche Hilfestellungen bietet Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung?

    Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten branchenspezifische Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung an. Um im Betrieb zu dem Thema Gewalt ins Gespräch zu kommen, helfen die gleichnamigen Kulturdialoge. Sie sind ein Instrument, das einen unaufwändigen Austausch zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ermöglicht. Eine ebenso niederschwellige Alternative stellen die Ideen-Treffen dar. Unterstützung gibt es auch bei den Themen Erste Hilfe und psychologische Erstbetreuung im Betrieb. Sobald ein Gewaltvorfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, bietet die Unfallversicherung Betroffenen auch eine psychologische Betreuung im Rahmen ihres Psychotherapeutenverfahrens an. Kulturdialoge hier herunterladen.

Das Gesundheitswesen ist laut Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung am stärksten von Gewalt betroffen, insbesondere Kliniken und Notfallaufnahmen. Führungskräfte können die Beschäftigten durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen schützen.

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Einsatzkräfte erleben in ihrem Beruf häufig schwierige Notfälle. Führungskräfte können dabei unterstützen, dass sie für ihre Einsätze gut vorbereitet und nicht zusätzlicher Gewalt durch Außenstehende ausgesetzt sind.

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Führungskräfte im Bildungswesen müssen sich Gedanken um die Sicherheit der Beschäftigten und der Kinder bzw. Studierenden machen. Es kann zu internen Gewaltvorfälle ebenso kommen wie zu Bedrohungen von außen.

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