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Ablauf einer Produktprüfung (vereinfacht dargestellt)
Bild: © PZ BAU
Angebotsphase
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Nach Eingang der Antragsunterlagen (siehe Downloadbereich) nimmt das von der Leitung der Zertifizierungsstelle beauftragte Personal eine Bewertung auf Zuständigkeit vor und überprüft, ob der Auftrag unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Prüflabors (Ressourcen, Machbarkeit) und der ggf. einzuschaltenden Unterauftragnehmer durchführbar ist.
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Angebot, Auftragsvergabe und der Vertragsabschluss zwischen der Prüf- und Zertifizierungsstelle und Auftraggeber werden grundsätzlich schriftlich fixiert.
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Sofern eine Zertifizierung beantragt wurde, wird durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, ob eine Werkserstbesichtigung erforderlich ist. Ist dies der Fall, wird die Überprüfung vom Prüfpersonal durchgeführt und dokumentiert.
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Bei Auftragsannahme erfolgt ein Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber. Grundlage für Verträge sind die Vorgaben des DGUV-Test.
Prüfungsphase
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Das beauftragte Prüfpersonal koordiniert den Ablauf der Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Festlegung des Prüfungsortes und der Terminabstimmung mit dem Antragsteller.
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Nach erfolgter Prüfung wird ein Prüfbericht (Abweichungsbericht) erstellt und nach Freigabe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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Die Zertifizierungsstelle sendet die Rechnungslegung dem Auftraggeber zu. Sofern eine Zertifizierung beauftragt wurde, bewertet die Zertifizierungsstelle die Prüfung und die im Prüfbericht geforderten Nachweise sowie ggf. sonstige eingereichte Unterlagen.
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Bei erheblichen Abweichungen (z. B. Versagen des Prüfmusters) kann eine kostenpflichtige Nachprüfung erfolgen.
Zertifizierungsphase
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Das beauftragte Zertifizierungspersonal trifft die Zertifizierungsentscheidung.
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Bei positiver Bewertung wird das Zertifikat ausgestellt.
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Bei negativer Entscheidung erfolgt eine schriftliche Begründung, die dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
| Norm/Rechtsgrundlage | Art der Zulassung | Stelle |
| DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 | Akkreditierung * | DAkkS |
| DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01 | Akkreditierung * | DAkkS |
| EU-Verordnung 2023/1230, Anhang VII | Akkreditierung * | DAkkS |
| 2000/14/EG, Anhang VI, VII | Akkreditierung * | DAkkS |
| 2006/42/EG, Anhang IX | Akkreditierung * | DAkkS |
| 2000/14/EG, Anhang VI, VII, VIII | Notifizierung* | ZLS |
| EU-Verordnung 2023/1230, Anhang VII, IX | Notifizierung* | ZLS |
| 2006/42/EG, Anhang IX, X | Notifizierung* | ZLS |
| ProdSG | Befugniserteilung* | ZLS |
* Der Scope ist in dem jeweiligen Bescheid zur Akkreditierung, Notifizierung sowie Befugniserteilung ersichtlich.
| Zeichen EuroTest | Zeichen DGUV Test |
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