Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Damit eine Weiterbildungsveranstaltung anerkannt werden kann, muss sich diese auf mindestens eine der neun Kernkompetenzen beziehen und Grundkenntnisse vertiefen. Die gewählten Weiterbildungsveranstaltungen sollen in jedem Jahr mindestens zwei unterschiedliche Kompetenzen umfassen.

Die Zuordnung zu den Kompetenzfeldern wird recht umfangreich betrachtet. So werden z.B. für das Kompetenzfeld „Kommunikation“ Seminare wie, Telefontraining, Mitarbeitergespräche führen, Umgang mit schwierigen Mitarbeitern, Umgang mit Mobbing etc. anerkannt.

Anrechenbarkeit von Stunden

Um die Vergabe von Stunden (nicht Punkten) für die Rezertifizierung CDMP zu vereinfachen, möchten wir hiermit einige Hinweise geben:

Für viele Veranstaltungen wurde die Vergabe von Stunden für die Rezertifizierung bereits im Vorfeld geregelt. Diese sind dann auf den Teilnahmebescheinigungen vermerkt.

Damit die Weiterbildungsveranstaltungen möglichst zwei verschiedene Kompetenzen erfassen, wird eine einzelne Bildungsveranstaltung im Regelfall mit nicht mehr als 14 Stunden anerkannt. Eine Ausnahme bilden Fachkonferenzen, wie z.B. das Internationale Forum zum Disability Management.

Im Allgemeinen gelten folgende Grundsätze:

Tagesveranstaltungen 7 Stunden
Veranstaltungen von "Mittag bis Mittag" 10 Stunden
Veranstaltungen über zwei volle Tage 14 Stunden
längere Veranstaltungen, 1 Kompetenzfeld 14 Stunden
längere Veranstaltungen, mehr als ein Kompetenzfeld 20 Stunden
Längere Weiterbildungen über Wochen oder Monate nach Absprache

Vorträge die z.B. kürzer sind als oben genannt, werden mit der tatsächlichen Stundenzahl bewertet. Weiterbildungsstunden werden jeweils ohne Begrüßung und Pausen angerechnet.

Veranstaltung, die noch nicht von der DGUV bewertet wurde

Sollten Sie beabsichtigen, eine Veranstaltung zu besuchen, die noch nicht von der DGUV bewertet wurde und zu den Kompetenzfeldern CDMP passt, so melden Sie diese bitte vorab bei uns zur Bewertung an. Wir bitten Sie im Rahmen einer Selbsteinschätzung die maßgebliche Stundenzahl zu beurteilen und bei uns vor der Teilnahme zu beantragen. Zum Nachweis benötigen wir den Titel und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung. Die Bestätigungsmail mit Teilnahmebescheinigung sind dann zum Zeitpunkt der Rezertifizierung einzureichen.

Sollten Veranstaltungen nicht in obiges Raster passen oder Sie unsicher sein, können Sie uns gerne vorab kontaktieren.

Selbst gehaltenen Seminaren und Veranstaltungen

Auch für selbst durchgeführte Weiterbildungsaktivitäten können Stunden anerkannt werden. Für jede gehaltene Stunde gibt es drei Stunden Vorbereitungszeit. Bei einem Kompetenzfeld max. 14 Stunden und bei mehreren Kompetenzfeldern max. 20 Stunden und das nur einmalig.

Darüber hinaus können auch schriftstellerische Arbeit zur Anerkennung von Stunden führen. Suchen Sie bitte das persönliche Gespräch.

Sonderregelung für Ärzte

Wenn Sie Arzt sind und sich regelmäßig medizinisch weiterbilden, werden Ihnen für die Weiterbildung 10 Stunden pauschal angerechnet. Es müssen daher nur 10 Stunden in nicht medizinischen Kompetenzfeldern nachgewiesen werden.

Übertrag von Stunden ins Folgejahr

Ein Übertrag von Stunden aus dem Vorjahr in das aktuelle Rezertifizierungsjahr kann zur Auffüllung der benötigten Stundenzahl erfolgen. Die Obergrenze beträgt hier allerdings 20 Stunden und darüber hinaus gehende Stundenüberschüsse verfallen.

Ausnahme von der Weiterbildungsverpflichtung

Wenn Sie in einem Jahr mehr als drei Monate arbeitsunfähig waren, oder sich im Mutterschutz befunden haben, kann von der Weiterbildungsverpflichtung ganz oder teilweise abgewichen werden.