Mit der umfassenden Qualitätssicherung steht Herstellern von Anhang-IV-Maschinen ein weiteres Verfahren der Konformitätsbewertung offen.
Der Anhang X der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreibt das neue Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine benannte Stelle nicht ein einzelnes Produkt, sondern das Qualitätssicherungssystem des Herstellers für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung einer oder mehrerer Maschinenarten der im Anhang IV gelisteten Kategorien bewertet.
Die benannten Stellen haben sich über einheitliche Vorgehensweisen bei der Beurteilung von umfassenden Qualitätssicherungssystemen verständigt.
In einer Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises der benannten Stellen nach Maschinenrichtlinie wurde hierzu eine Anwendungsempfehlung - die so genannte "Recommendation for Use" (RfU) - erarbeitet, die anschließend vom Koordinierungskreis beschlossen wurde. DGUV Test hat diese Anwendungsempfehlung in einer inoffiziellen Übersetzung veröffentlicht.
Beratung durch DGUV Test
Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test beraten Sie gern zur Anwendung der umfassenden Qualitätssicherung. Durch die aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe des Koordinierungskreises und unsere Erfahrung in der Zertifizierung von QM-Systemen verfügen wir über reichhaltige Expertise in diesem Bereich.
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