• Bauarbeiter mit Helm blickt auf einen Kran

Prüfsachverständiger Krane

Zertifizierung durch die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall

Die Einhaltung sicherheitstechnischer Grundsätze bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist unerlässlich, um Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt zu vermeiden. Mögliche Gefahren bestehen beispielsweise durch herabfallende Lasten, das Umstürzen des Kranes oder das Versagen der Krankonstruktion. Neben den unmittelbar am Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, können Personen gefährdet sein, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Deshalb müssen Unternehmen, die Krane betreiben, diese vor der ersten Inbetriebnahme und je nach Kranart regelmäßig von Prüfsachverständigen prüfen lassen.

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Bild: DAkkS

Die Zertifizierung dieser Prüfsachverständigen bietet die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall an. Sie ist deutschlandweit die einzige akkreditierte Personenzertifizierungsstelle für „Prüfsachverständige Krane“ gemäß der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Die Akkreditierung erfolgte durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).


Zertifizierungsverfahren

Wer sich nach dem Programm "Prüfsachverständige Krane" zertifizieren lassen möchte, kann bei der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall einen Antrag stellen. Daraufhin erfolgt die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und nach bestandener schriftlicher Fachprüfung die Zertifizierung.

Weiterführende Informationen zum Antrag, Ablauf sowie zu den aktuellen Prüfungsterminen:Personenzertifizierungsstelle Prüfsachverständige für Krane

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeiten von Prüfsachverständigen für Krane ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" (TRBS 1203) konkretisiert die Anforderungen an die Prüfsachverständigen. In Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-005 stellt sie auch für Ermächtigte nach DGUV Vorschrift 52/53 die Vermutung auf, dass die Anforderungen erfüllt sind. Aufgrund der aktuellen Beibehaltung der Weiterbildungsveranstaltungen nach DGUV Grundsatz 309-005 bleibt daher vorrübergehend der Status der bisher ermächtigten Kransachverständigen erhalten.

Ansprechpartner

Dr. Björn Otte

Leiter der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall