UV Recht & Reha Aktuell 10/2022 vom 28.10.2022

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0548 - 0559 Teilnahme an einem einmal jährlich stattfindenden Fußballturnier des Arbeitgebers ist kein Arbeitsunfall – rechtes Knie verdreht – durch Teilnahme am Fußballturnier keine Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt – für Zurechnung zum Betriebssport fehlt es am erforderlichen Unternehmensbezug – sportliche Betätigung, die nur einmal jährlich stattfindet, steht nicht in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden zeitlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit – auch keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung – Veranstaltung entsprach schon hinsichtlich des als mögliche Teilnehmer ins Auge gefassten Personenkreises nicht den Anforderungen – zudem fehlt es an einem Veranstaltungsprogramm in das das Fußballturnier integriert war – Nutzung als Werbeplattform für die Firma nicht erkennbar – Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2022 – L 17 U 210/20 – DOK 374.111:374.112
0560 - 0585 Bizepssehnenriss beim Herausheben von Klappstühlen – Ruptur bedurfte nur rechtlich unerheblichem äußeren Anlass – Ablehnung des Vorliegens eines Versicherungsfalles, da Schadensanlage – bei operativer Behandlung Schädigung des nervus radialis – auch Ablehnung der Nervenschädigung im Rahmen von § 11 SGB VII, da es an einem Versicherungsfall fehlt – Revision wegen Abweichung von BSG-Entscheidung zugelassen – Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.04.2022 – L 3 U 163/20 – DOK 375:375.2:375.34
0586 - 0594 Meniskusriss bei einem KFZ-Mechatroniker – fraglicher Zusammenhang – Unfallhergang, geringes Alter des Versicherten und Beschwerdefreiheit vor dem Unfall sprechen für den Zusammenhang – Unfallhergang geeignet isolierten Meniskusschaden herbeizuführen – X-Bein-Stellung, verletzungsbedingte Begleiterscheinungen sowie Verhalten nach dem Unfall sprechen dagegen – in Abwägung des Für und Wider kommen sowohl SG wie LSG zur Anerkennung des Meniskusrisses als Unfallfolge – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2022 – L 12 U 3131/19 – DOK 375:375.323:376.02
0595 - 0600 Kläger war Bergmann unter Tage – 2018 Lungenemphysem festgestellt – Expositionsermittlung zur Feinstaubbelastung brachte 28,68 FSJ zutage – Voraussetzungen zur Anerkennung damit nicht gegeben – Anzweifeln der Richtigkeit der Ermittlungen genügt für den Nachweis einer höheren Belastung nicht – Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 06.04.2022 – L 10 U 420/21 – DOK 376.3-4111