#Post-Covid

Langfristige und vielfältige gesundheitliche Folgen sind bei an COVID-19 erkrankten Menschen möglich.

#Post-Covid – Auch mit Impfungen und umfangreichen Schutzmaßnahmen lassen sich Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht immer verhindern. Insbesondere bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten ist die Ansteckungsgefahr hoch.

Zentrale Informationen

Das sollten Sie auf jeden Fall wissen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und eine folgende Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein.
  • Berufskrankheit: Unter der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren.
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  • Arbeitsunfall: Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist: Beschäftigung, Hochschul- oder Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.
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  • Als "Long Covid" werden Beschwerden bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen; "Post-Covid" werden die Beschwerden genannt, die länger als 12 Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Seite mit Informationen und wichtigen Anlaufstellen rund um Long COVID veröffentlicht.
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Fachinformationen

Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Artikel "Genesen und dennoch nicht gesund":
Arbeit & Gesundheit 2/2022

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erläutert, welche Unterstützung es für ihre Versicherten bei Long- bzw. Post-Covid gibt.
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COVID-19 überstanden und trotzdem nicht gesund?

BG Klinken

BG Klinken

Die BG Kliniken und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben gemeinsam ein interdisziplinäres medizinisches Maßnahmenpaket für Beschäftigte entwickelt, die an den Folgen einer berufsbedingten COVID-19-Erkrankung leiden.

Der Post-Covid-Check ist ein umfassendes Diagnostikverfahren für Personen, die berufsbedingt an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung leiden. Ziel ist die Entwicklung eines maßgeschneiderten Therapie- und Rehakonzepts für Betroffene.

Post-Covid-Programm

Post-Covid-Check

BMG / Robert Koch Institut

BMG / Robert Koch Institut

Das BMG informiert über mögliche
Langzeitfolgen einer Corona-Infektion und den Forschungsstand.

Der folgende Link führt zu einem
Informationsangebot des RKI mit Erläuterungen der langfristigen Symptome sowie Anlaufstellen für Betroffene.

In einem virtuellen Expertengespräch informierte das BMG über
Forschungsansätze und Forschungsinfrastrukturen.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat Informationen zu Langzeitfolgen zusammengestellt.
Weitere Informationen

Portal "longcovid-info.de"

Wissenschaft

Wissenschaft

Patientenleitlinie "Long-/Post-Covid-Syndrom" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland (AWMF):

Die Leitlinie unterstützt Betroffene, Angehörige, nahestehende und pflegende Personen. Sie erläutert mögliche Symptome und gibt viele weiterführende Hilfen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Erforschung von Spätfolgen einer Corona-Infektion bei Kindern (LongCOCid-Projekt).