Brexit:

Übergangsregelung verlängert

30.08.2021

Image

Bild vergrößern

Mehr Zeit für Umstellungen für Unternehmen durch aktuelle Bestimmungen. psdesign1 - Fotolia

Brexit: Die Zulässigkeit der Verwendung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Website und in der offiziellen Pressemitteilung der britischen Regierung.

Die UKCA-Kennzeichnung trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Durch die neue Regelung erhalten Unternehmen mehr Zeit für Umstellungen.

Welche Umstellungen im Detail auf die Unternehmen zukommen, erfahren Sie ebenfalls auf unserer Webseite zum Brexit. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt


Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Deutschland

Tel.: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566