Risikobewertung

Die Risikobewertung hat zum Ziel, das Risiko - also die Wahrscheinlichkeit eines Gesundheitsschadens - durch bestimmte Gefahrstoffe oder Tätigkeiten möglichst quantitativ zu bestimmen. So kann beispielsweise das Risiko für das Auftreten einer Krebserkrankung im Zusammenhang mit einer Chemikalienbelastung am Arbeitsplatz abgeschätzt werden. Der Prozess der Risikobewertung lässt sich in 4 Schritten darstellen:

1. Feststellung der Gefahr (i.a. wird hierfür der Begriff „Hazard“ verwendet)
Aus labor- oder tierexperimentellen bzw. epidemiologischen Studien oder Fallberichten werden gesundheitliche Probleme des Menschen identifiziert, die eine bestimmte Substanz verursachen kann.

2. Abschätzung der Exposition
Es werden möglichst präzise Angaben erhoben, wie stark eine Person bzw. Bevölkerungsgruppe einer bestimmten Substanz ausgesetzt ist. Im Idealfall sind dies genaue Angaben zu Dauer, durchschnittlichem und kumulativem Ausmaß der Exposition sowie auch zu Expositionsspitzen.

3. Dosis-Wirkungs-Beziehungen
Basierend auf tierexperimentellen oder epidemiologischen Studien mit Informationen über die Dosis, bei der bestimmte gesundheitliche Effekten festgestellt wurden bzw. ausblieben, lassen sich quantitative Beziehungen zwischen Dosis und Wirkung ermitteln. Dabei ist im Wesentlichen zu unterscheiden zwischen Substanzen, für die ein Schwellenwert (also eine Dosis, unterhalb derer keine Effekte auftreten) ermittelt werden kann - wie z. B. bei Reizwirkungen oder Leberschädigungen - , und Substanzen, für die auch bei niedrigen Konzentrationen gesundheitliche Effekte nicht auszuschließen sind - dazu gehören insbesondere viele krebserzeugenden Stoffe.

4. Risikocharakterisierung
Aus den o.g. 3 Schritten wird zum Abschluss der Risikobewertung versucht, für eine Person oder Bevölkerungsgruppe ein Maß für die Wahrscheinlichkeit anzugeben, mit der bei einer definierten Exposition ein bestimmter gesundheitlicher Effekt auftritt. Dabei ist zu beachten, dass die berechnete Wahrscheinlichkeit auch den Unsicherheiten in den ersten 3 Schritten unterliegt und insbesondere für kanzerogene Substanzen selten eindeutig zu bestimmen ist. Hat man Schwellenwerte ermitteln können, so kann man das Risiko für Expositionen unterhalb dieser Werte als praktisch null betrachten.

Weiterführende Informationen:

Nähere Informationen zu dem Thema findet man z.B. auf den Internetseiten von nationalen Behörden oder Instituten, die Risikobewertungen vornehmen und kommunizieren:

www.baua.de/...
www.bfr.bund.de
www.epa.gov/risk
www.hse.gov.uk/risk
www.ipa.ruhr-uni-bochum.de/..

Ansprechperson

Dr. Dirk Pallapies
Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA)
Stabsstelle Regulation
Tel.: +49 30 13001-4040