Gesetzliche Grundlagen

ein Puzzle

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Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII ()) geregelt - davor in der Reichsversicherungsordnung (RVO).

Weitere wichtige Gesetze und Vorschriften zu Arbeitsschutz und Prävention sind:

Weitere ausgewählte Gesetzestexte finden Sie auf der Seite der Europäischen Agentur () für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Sitz in Bilbao (Spanien).

Reichsversicherungsordnung (RVO)
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde mit dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 eingerichtet. Zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildete es einen der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung. Sie wurden 1911 reformiert und in einem Gesetz zusammengefasst, der Reichsversicherungsordnung (RVO). Die RVO ist inzwischen weitgehend abgelöst durch das Sozialgesetzbuch.

Sozialgesetzbuch
Seit Ende der 60er Jahre fasst der Gesetzgeber das gesamte Sozialrecht im Sozialgesetzbuch zusammen. Das Erste, Vierte und Zehnte Buch enthalten die allgemeinen Vorschriften zur sozialen Sicherheit (SGB I und X) und der Sozialversicherung (SGB IV).

Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wurden mit dem Fünften (Gesundheitsreformgesetz, 1988), Sechsten (Rentenreformgesetz, 1989),  Siebten Buch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz, SGB VII, 1996) und Elften Buch (Pflege-Versicherungsgesetz, SGB XI, 1994) inzwischen ebenfalls in das Sozialgesetzbuch einbezogen.

SGB VII
Mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) von 1996 wurden alle bewährten Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung vom Gesetzgeber bestätigt. Das bestehende System der gesetzlichen Unfallversicherung wurde gestärkt, indem der Präventionsauftrag an die Berufsgenossenschaften um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert wurde. Das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG, 2008) passt das SGB VII an veränderte Rahmenbedingungen an. Dies betrifft die Organisation, die Lastenverteilung und die Abstimmung zwischen staatlichem Arbeitsschutz und Prävention durch die gesetzliche Unfallversicherung, zum Beispiel im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Arbeitsschutzgesetz
Seit Mitte 1996 gilt das Arbeitsschutzgesetz, das die EG-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz und weitere Richtlinien zum Arbeitsschutz in deutsches Recht überträgt. Durch das Arbeitsschutzgesetz wurde im Zusammenhang mit dem SGB VII der Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Darüber hinaus wurde eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften ermöglicht. Ansonsten dient das Gesetz dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit umfassend zu sichern und zu verbessern.