Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen

Zu den bandscheibenbedingten Wirbelsäulenerkrankungen zählen

  • die Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (Berufskrankheiten-Nummern: 2108 und 2110) und
  • die Erkrankungen der Halswirbelsäule (Berufskrankheiten-Nummer 2109).

Diese Erkrankungen zählen zu den am häufigsten gemeldeten Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems

Zahlen und Fakten

Berufskrankheiten-Nummer 2108:

Bei den Erkrankungen im Sinne der Berufskrankheiten-Nummer 2108 werden die Bandscheiben der Lendenwirbelsäule überdurchschnittlich belastet. Durch die Arbeit können solche Belastungen entstehen, wenn über Jahre hinweg schwere Gegenstände gehoben oder getragen werden oder Tätigkeiten mit extremer Beugung des Oberkörpers (Rumpfbeugehaltung) verrichtetet werden.

Um einschätzen zu können, ob schwer gehoben oder getragen wurde bzw. Tätigkeiten in extremer Beugehaltung des Oberkörpers ausgeübt wurden, sind Bewertungskriterien erarbeitet worden, wie zum Beispiel das Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD), modifiziert durch das BSG Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 4/06, der BK-Report 2/2003 und die Empfehlungen für die medizinische Sachverständigenbegutachtung (Konsensempfehlungen).

Darüber hinaus wurde versucht, durch Forschungsprojekte (Deutsche Wirbelsäulenstudie I, DWS I) und deren Folgestudien (DWS II)) weitere Erkenntnisse zu erhalten. Allerdings wurden diese vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als nicht ausreichend angesehen, um darauf Anpassungen bei den Rahmenbedingungen dieser Berufskrankheit begründen zu können.

Berufskrankheiten-Nummer 2110:

Erkrankungen im Sinne der Berufskrankheiten-Nummer 2110 können arbeitsbedingt entstehen bei einer überdurchschnittlichen Belastung der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen. Solche Belastungen können entstehen bei Arbeitstätigkeiten, die im Sitzen verrichtet werden und bei denen auf den ganzen Körper Vibrationen über Jahre hinweg eingewirkt haben. Insbesondere bei älteren und ungefederten landwirtschaftlichen- und Transportfahrzeugen konnten diese Belastungen auftreten.

Berufskrankheiten-Nummer 2109:

Erkrankungen der Halswirbelsäule im Sinne der Berufskrankheiten-Nummer 2109 können entstehen bei einer überdurchschnittlichen Belastung der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Gegenstände auf der Schulter. Solche Belastungen können insbesondere bei Fleischträgern, die Schweinehälften oder Rinderviertel auf dem Schultergürtel tragen, vorkommen.