KI-Verordnung:

Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz

23.08.2024

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Ein Ziel der neuen Verordunung: die Sicherheit von KI-Systemen gewährleisten. Bild: NicoElNino/stockadobe.com

Die KI-Verordnung, das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz, trat am 1. August 2024 in Kraft. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union und zielt darauf ab, einheitliche Regeln für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen.

Die KI-Verordnung (engl. „Artificial Intelligence Act = AI Act) wurde bereits am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geltungsbeginn ist der 2. August 2026, es gibt allerdings für einzelne Kapitel Ausnahmen.

Wozu dient die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung soll die Sicherheit von KI-Systemen gewährleisten und die Transparenz in Bezug auf deren Funktionsweise erhöhen. Sie soll Innovation fördern und europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb wettbewerbsfähig machen. Gleichzeitig soll sie sicherstellen, dass KI-Technologien ethisch und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Um all dies zu erreichen, legt sie Regeln für den Einsatz von KI in verschiedenen Bereichen fest.

Wen betrifft die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz) betrifft eine Vielzahl von Akteuren, einschließlich Entwickler, Anbieter und Nutzer von KI-Systemen innerhalb und außerhalb der EU, wenn deren Systeme auf dem EU-Markt bereitgestellt werden oder Auswirkungen auf EU-Bürger haben. Sie teilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen ein, darunter Systeme mit unakzeptablem Risiko, die verboten werden, sowie Hochrisiko-Systeme, die strengen Anforderungen unterliegen. Es gibt auch Systeme mit geringem oder minimalem Risiko, für die weniger strenge Anforderungen gelten. Sie können unter Einhaltung von Transparenzpflichten entwickelt und verwendet werden.

Prüfung und Zertifizierung von KI

DGUV Test befasst sich intensiv mit den Möglichkeiten von Normung sowie Prüfung und Zertifizierung von KI Systemen. Die DGUV Test Info 05 „Allgemeine Grundsätze für die sicherheitstechnische Bewertung von KI“ dient als Hilfestellung für die Erarbeitung von produktspezifischen Prüfanforderungen und deckt sicherheitstechnische Problemstellungen transparent auf. Ein wichtiger Erfolg ist die erste DGUV Test Zertifizierung von maschinellem Lernen, die darauf abzielt, sichere und vertrauenswürdige KI-basierte Assistenzsysteme im Arbeitsumfeld zu ermöglichen.