Bodenbeläge:

Prüfung der Rutschhemmung

30.08.2024

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Geprüfte Bodenbeläge reduzieren das Risiko von Rutschunfällen nachhaltig. Bild: Volker Lannert/DGUV

Rutschunfälle sind eine der häufigsten Unfallursachen im gewerblichen und öffentlichen Bereich. Um solche Unfälle zu vermeiden, ist die Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen unerlässlich. DGUV Test erhöht durch umfassende Prüfung und Zertifizierung die Sicherheit in Arbeitsstätten.

188.000 meldepflichtige Unfälle durch Stolpern, Stürzen und Ausrutschen ereigneten sich im Jahr 2022. Eine hohe Zahl, die für die Betroffenen oft langwierige Verletzungen zur Folge hat. In vielen Fällen ist ein zu glatter Fußboden die Ursache.

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Institut für Arbeitsschutz (IFA) führt die Prüfungen der Rutschhemmung von Bodenbelägen durch. Hersteller von Bodenbelägen, die mit ihren Produkten die Prüfung und Zertifizierung erfolgreich durchlaufen, können, wenn sie die Anforderungen des DGUV-Test-Prüfgrundsatzes GS-IFA-B01 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Rutschhemmung von Bodenbelägen“ erfüllen, das DGUV Test Prüfzeichen erhalten. Es bestätigt die Einhaltung einer Bewertungsgruppe (R9 bis R13) und ggf. die Bestimmung des Verdrängungsraum (z.B. V10) eines Bodenbelages. Der Verdrängungsraum sind offene Hohlräume oder gewollte Unebenheiten in einem Bodenbelag die dazu dienen, Stoffe - die ein Ausrutschen fördern (z.B. Flüssigkeiten, Verschmutzungen) - aufzunehmen.

Geprüfte Bodenbeläge reduzieren Unfallgefahr

Seit 2021 wird die Rutschhemmung von Bodenbelägen nach der Norm DIN EN 16165 geprüft. Dabei kommt bei der Prüfung von Baumustern im Labor das Begehungsverfahren auf der Schiefen Ebene zum Einsatz, bei dem die Neigung des Bodenbelags so lange vergrößert wird, bis eine durch einen Auffanggurt gesicherte Prüfperson zu rutschen beginnt (Anhang B der Norm DIN EN 16165). Der ermittelte mittlere Winkel des Ausrutschens bestimmt die Einordnung des Bodenbelags in eine der Bewertungsgruppen R9 bis R13.

Für die Vor-Ort-Prüfung der bereits verlegten Bodenbeläge unter realen Betriebsbedingungen gemäß DGUV-Information 208-041 wird das mobile Gleitreibungsmessgerät GMG 200 verwendet. Dieses wird mit konstanter Geschwindigkeit über den Bodenbelag gezogen und ermittelt die Gleitreibung, die Auskunft über die Rutschgefahr gibt. Dieses Prüfverfahren und das dazugehörige Gleitmessgerät GMG 200 wurde im IFA entwickelt und wird ebenfalls in der Norm DIN EN 16165 (Anhang D) als ein mögliches Messverfahren aufgeführt.

Mit diesen Prüfverfahren und der Zertifizierung leistet DGUV Test einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Arbeitsstätten. Geprüfte Bodenbeläge reduzieren das Risiko von Rutschunfällen nachhaltig.

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

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