02.10.2017
Die neue europäische Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wurde am 31. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist nach einer Vorlaufzeit von zwei Jahren ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden. Zu diesem Zeitpunkt ersetzt die neue PSA-Verordnung die bisherige Richtlinie 89/686/EWG.
Das folgende Jahr ist eine Phase des Übergangs. PSA-Produkte, die der „alten“ Richtlinie entsprechen, dürfen bis zum 21. April 2019 noch in Verkehr gebracht werden. EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie gelten noch bis zum 21. April 2023, sofern sie nicht vorher ablaufen.
Im Rahmen der Umstellung müssen Hersteller für PSA-Produkte eine Reihe geänderter Kriterien berücksichtigen. Die Experten im DGUV Test unterstützen Sie bei der Umstellung auf die neue Verordnung (EU) 2016/425 sowie bei den Konformitätsbewertungsverfahren für die erforderlichen EU-Baumusterprüfbescheinigungen.
Unsere FAQ-Liste informiert über die wesentlichen Fragen zur Umstellung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
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Fax: +49 30 13001-864566
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Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test
Tel. 02241 231-2751
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Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Tel. 02129 576-431
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Prüf- und Zertifizierungsstelle Elektrotechnik
Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Tel. 0221 3778-6301
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Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie
Tel. 06221 5108-29501
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Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung
Fachbereich Nahrungsmittel
Tel. 0621 4456-3430
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