Rehabilitation und Teilhabe

Wiederherstellung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Rehabilitation und Teilhabe – nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Schlüsselwörter bei der Inklusion von Menschen in das Arbeitsleben und in das Leben in die Gemeinschaft.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Anspruch, die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen nach Eintritt eines Versicherungsfalles in optimaler Weise zu gestalten. Rehabilitation aus einer Hand, Nahtlosigkeit, Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit in einem individuellen Rehabilitations- und Teilhabeprozess prägen die Grundsätze des Handelns. Dabei steht immer der betroffene Mensch im Mittelpunkt – mit dem Ziel, seine Selbstbestimmung zu fördern.

Lehrinhalte Rehabilitation und Teilhabe

Die umfassende Kenntnis der Prozesse und Verfahren für eine gelingende Rehabilitation und Teilhabe gehören zu den Kernkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzlicher Unfallversicherungsträger. Dementsprechend ist die Vermittlung der Handlungsgrundsätze und Kernkompetenzen die Leitlinie unserer Lehre.

Die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit des bewährten Systems der gesetzlichen Unfallversicherung hängt wesentlich von der Effizienz und Effektivität der Rehabilitation und Teilhabe ab. Deswegen verfolgen wir in anwendungsbezogener Forschung das Ziel, Prozesse und Verfahren zu optimieren und Lösungen für die Zukunft zu finden. Gerne widmen wir uns auch Ihren Forschungsfragen und unterstützen Sie beim Gewinn neuer Erkenntnisse. Die interdisziplinäre Ausrichtung des Fachbereiches "Rehabilitation, Teilhabe" gewährleistet dabei einen umfassenden und lösungsorientierten Forschungsansatz.

Professoren und Dozenten

Die Wissensvermittlung im Fachgebiet "Rehabilitation, Teilhabe" erfolgt durch unsere hauptamtlich lehrenden Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten. Diese Angebote werden durch Expertinnen und Experten aus Politik, Medizin und Verwaltung sinnvoll und praxisnah ergänzt.