Expertenqualifizierung

Ermächtigung von Sachverständigen

In Theater, Oper, Musical oder bei Konzerten wird oft mit sehr sensibler Technik gearbeitet - um die Auftritte der Künstlerinnen und Künstler in ein gutes Licht zu stellen und um besondere Effekte für die Aufführung zu erzielen. Für eine sichere Veranstaltung muss die Technik immer einwandfrei funktionieren. Um dieses zu gewährleisten, müssen alle sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen mindestens alle vier Jahre geprüft werden. (§ 34 der DGUV Vorschriften 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“).

Je nach Art und Umfang der Prüfung ist dafür ein Ermächtigter Sachverständiger erforderlich. Dieser besucht die künstlerischen Häuser oder Veranstaltungsorte und begutachtet technische Einrichtungen.

Die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik erfolgt durch die VBG. Ingenieurinnen und Ingenieure können von der VBG geprüft werden und sich nach einem positiven Ergebnis zum Ermächtigten Sachverständigen ernennen lassen.

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