Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Gefahrstoffsymbol für krebserzeugende Substanzen

Bild: IFA

Schätzungen über die Zahl der Krebserkrankungen, die durch eine berufliche Exposition verursacht oder mitverursacht werden oder wurden, sind schwierig. Statistiken zu Berufskrankheiten können Hinweise geben, spiegeln jedoch nicht das aktuelle Expositionsgeschehen wider, da eine Diagnose von Krebserkrankungen in der Regel erst Jahre bis Jahrzehnte nach der Exposition der Betroffenen gestellt wird. In der Vergangenheit konnten mit Hilfe präventiver Maßnahmen die beruflichen Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen bereits erheblich reduziert werden. Die weitere Verringerung oder idealerweise die komplette Vermeidung durch Ersatz (Substitution) krebserzeugender Gefahrstoffe muss angesichts der mit ihrem weiteren Einsatz verbundenen schwerwiegenden individuellen Auswirkungen weiterhin oberstes Gebot sein. Die Kosten für Gesundheitsausgaben und Produktivitätsverluste seien hier nur am Rande erwähnt.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Erkrankungen durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind die Gefährdungsbeurteilung und der Einsatz umfassender Schutzmaßnahmen die zentralen Elemente, um die Exposition zu vermeiden oder so weit wie möglich zu reduzieren. Entscheidend dabei ist, dass sich die betroffenen Akteure (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Fachleute aus dem Arbeitsschutz) der Gefahr bewusst sind und Hilfen zu Problemlösungen erhalten.

Diese Informationsseiten sollen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen helfen und geeignete Schutzmaßnahmen aufzeigen. Neben dem grundlegenden wissenschaftlichen und rechtlichen Rahmen wie den zu beachtenden Vorschriften und Regeln sowie den verbindlichen Beurteilungsmaßstäben, finden sich hier Hinweise zu den einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung (Informationsermittlung , Expositionsermittlung und Expositionsbeurteilung, Schutzmaßnahmen). Im Rahmen der Informationen zur Gefährdungsbeurteilung wird auch auf die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zur Erstellung eines Expositionsverzeichnisses eingegangen.

Als Hilfe zur Informationsermittlung stehen für eine Reihe von krebserzeugenden Gefahrstoffen umfassende stoffspezifische Informationen zur Verfügung: zu den spezifischen Regelwerken, geeigneten Messverfahren, vorhandenen Expositionsdaten und anzuwendenden Schutzmaßnahmen. Als Ergänzungen sind ein Lexikonteil und vielerlei nützliche Praxishilfen verfügbar.


Ansprechpersonen

Dr. rer. nat. Marco Steinhausen

Expositions- und Risikobewertung

Tel: +49 30 13001-3150
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. rer. nat. Nadja von Hahn

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

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