Fachkundige Person

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Eine Fachkundige Person für die in diesem Portal beschriebenen Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner durch Ausbildung und Erfahrung erworbenen Qualifikationen über ausreichende Kenntnisse verfügt, mögliche Gefährdungen beim Öffnen und Lüften potenziell begaster Frachtcontainer zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter und anderer Personen zu ergreifen. Insbesondere setzt dies nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" die Beherrschung einschlägiger Messsysteme und Kenntnisse über mögliche Faktoren voraus, die das Messergebnis beeinflussen können.


Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933