Biologische Gefährdungen

Holzlatten mit Schimmelbefall

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Schimmelpilzsporen sind allgegenwärtig und selbst gegen Biozide sehr beständig. Bei ausreichender Luftfeuchtigkeit, Temperaturen zwischen 20 und 35 °C und mangelnder Luftbewegung können sich in Frachtcontainern insbesondere beim Transport durch unterschiedliche Klimazonen geeignete Lebensbedingungen für diese Pilze ergeben. Sie besiedeln dann Holz (vor allem, wenn es im Vorfeld unzureichend getrocknet wurde), aber auch andere Materialien oder Produkte wie Pappe, Textilien, Möbel oder Deko-Produkte. Während sich Schimmelpilze durch einen pudrigen bis watteartigen Belag auf der Materialoberfläche zeigen, führen Bläuepilze zu einer blau- bis grauschwarzen Verfärbung des Holzes.

Sporen, die beim Öffnen einer Containertür und besonders beim Entfernen schimmelpilzbefallener Materialien aus einem Frachtcontainer aufgewirbelt werden, können durch Einatmen in den Körper von Beschäftigten gelangen. Dabei können von Schimmelpilzen verschiedene gesundheitsschädliche Wirkungen ausgehen.

Grundsätzlich besitzen Schimmelpilze ein sensibilisierendes bzw. allergenes Potenzial. Erfahrungsgemäß führt aber erst eine längerfristige Exposition gegenüber atemwegssensibilisierenden biologischen Arbeitsstoffen in hoher Konzentration zu einer Sensibilisierung oder gar einer nachfolgenden Allergie. Eine erhöhte Gefährdung besteht für Beschäftigte, die bereits an einer Allergie - insbesondere einer Schimmelpilzallergie - leiden. In diesen Fällen können bereits geringe Konzentrationen ausreichen, um Allergiesymptome auszulösen, die im Wesentlichen die Atemwege betreffen.

Bei Beschäftigten, deren Immunsystem stark geschwächt ist (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder nach Einnahme immunsuppressiver Medikamente), können Schimmelpilze eine sehr seltene aber ggf. folgenreiche Infektion hervorrufen. Betroffene Beschäftigte müssen daher eine Exposition auf jeden Fall vermeiden.

Von Schimmelpilzen, ihren Sporen oder Zellwandbestandteilen können auch toxische Wirkungen ausgehen. Hierbei kann es zu Reizungen der Atemwege, der Schleimhäute und/oder der Haut kommen, auch bezeichnet als Mucous Membrane Irritation Syndrome.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist vor dem Öffnen und Entladen eines Frachtcontainers eine Belastung mit Schimmelpilzen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich in Frachtcontainern exotische Tiere wie Spinnen (z. B. Bananenspinnen) und Schlangen befinden können. Durch sie treten Gefährdungen insbesondere durch Stiche oder Bisse auf.

Hat die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine biologische Gefährdung vorliegt, sind zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.


Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933