Durchführung einer Prüfung nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz durch das IFA

Prüfungen und Zertifizierungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003 (), bisher BGG/GUV-G 902) durchgeführt. Der DGUV Grundsatz ist als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank ().

Das Anfrageformular zur Prüfung und/oder Zertifizierung durch das IFA steht zum Download zur Verfügung.

Sie können das Formular online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken und speichern.

Bitte senden Sie die Anfrage unterschrieben an das

Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin.

Die Prüfgrundsätze, in denen die Prüfverfahren detailliert beschrieben sind, sind aufgelistet und stehen zum Download zur Verfügung.

Prüfanfragen können Sie an den Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle richten, siehe Ansprechpartner.

Ansprechpartner:

Dr. Peter Paszkiewicz

Fachübergreifende Aufgaben

Tel: +49 30 13001-3600
Fax: +49 30 13001-38001