Fachkundige Person

3D-Figur mit Schutzhelm

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Bild: Steve Young, fotolia

Eine fachkundige Person hat genügend Kenntnisse, um die ihr übertragenen Aufgaben (z. B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzmessungen) auszuüben. Die Fachkunde wird erreicht durch

  • eine fachliche Berufsausbildung oder -erfahrung
  • berufliche Tätigkeiten im entsprechenden Arbeitsumfeld, die zeitnah ausgeübt wurden,
  • die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.

Nach Gefahrstoffverordnung können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt fachkundig sein, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Literatur/Informationen/Links

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen