Laufzeit: 01/2022 – 12/2026
Projektkürzel: IPA-180-IP_Asthma
Deskriptoren: Allergisierende Stoffe, Arbeitsumwelt, Atemwegserkrankungen
Ausgangssituation
Am 01. Januar 2021 ist der sogenannte „Unterlassungszwangs“ als Anerkennungsvoraussetzung u.a. der Berufskrankheiten nach den Nummern 4301, 4302, 1315 und 5101 weggefallen. Der Unterlassungszwang sah bislang die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich war oder sein könnte, als Voraussetzung der Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit vor. Durch die Gesetzesänderung kommt im Falle des Verbleibs am Arbeitsplatz den individualpräventiven Maßnahmen, die dem betroffenen Versicherten angeboten werden, und ihrer Wirksamkeit eine große Bedeutung zu.
Ziel
Im Rahmen einer Längsschnittstudie bei Beschäftigten mit einem arbeitsbedingten allergischen Asthma bronchiale sollen die Auswirkungen der individualpräventiven Maßnahmen auf die Asthmakontrolle, die krankheitsbezogene Lebensqualität und die Lebenszufriedenheit untersucht werden. Es ist zu erwarten, dass die Studienergebnisse eine branchenübergreifende Relevanz und damit eine große Bedeutung für zahlreiche Unfallversicherungsträger haben.
Studiendesign
Die prospektive Studie wird aus Gründen der Qualitätssicherung in zwei Zentren (bizentrisch) nach standardisierten Protokollen durchgeführt. Damit wird gewährleistet, dass eine ausreichende Personenzahl in einem angemessenen zeitlichen Rahmen untersucht werden kann. Die Studie ist mit einem Kollektiv von Bäckern und Bäckerinnen geplant. Diese stellen einerseits eine genügend große Berufsgruppe mit vergleichsweiser homogener Exposition und Belastung dar, andererseits kann für diese Berufsgruppe ein vom Unfallversicherungsträger bereits seit Jahren angebotenes Programm an individualpräventiven Maßnahmen genutzt werden.