Ermittlung der Effektivität von Stauberfassungssystemen an Elektrowerkzeugen (FP 434)

Projekt-Nr. IFA 3158

Status:

laufend

Zielsetzung:

Das Absaugen von Elektrowerkzeugen mit geeigneten Entstaubern ist eine wesentliche Schutzmaßnahme zur Minimierung von Staubexpositionen. Zur effektiven Absaugung eines Elektrowerkzeuges ist ein maschinenabhängiger Mindestluftvolumenstrom erforderlich.

Derzeit fehlen Kenntnisse bezüglich der maschinenabhängigen Luftvolumenströme, die für eine hinreichend wirksame Stauberfassung erforderlich sind. Im Rahmen dieses Projektes sollen diese Luftvolumenströme und die dafür erforderlichen Unterdrücke durch Messungen bestimmt werden. Dazu sollen in einem geschlossenen Raum (Technikum der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU, Feuchtwangen) Arbeiten mit einer repräsentativen Auswahl von abgesaugten Elektrowerkzeugen unter definierten Bedingungen durchgeführt und die Staubbelastungen des Maschinenbedieners gemessen werden. Durch Variieren des Volumenstromes wird der Einfluss auf die Staubemission/-exposition bestimmt.

Darüber hinaus soll mit derzeitig am Markt angebotenen Entstaubern ermittelt werden, über welchen Zeitraum die Elektrowerkzeuge mit den Entstaubern abgesaugt werden können, bis der Entstauber eines Bedieneingriffes (Abreinigen des Filters, Auswechseln von Staubsammelbeuteln etc.) bedarf.

Aktivitäten/Methoden:

Festlegung der Testverfahren für die verschiedenen Maschinengattungen. Basis der Testverfahren sollten die in der Norm EN 50632 "Motorbetriebene Elektrowerkzeuge-Messverfahren" beschriebenen Arbeitsverfahren sein, die auf einem früheren Forschungsprojekt beruhen. Bei der Erörterung der Arbeitsverfahren im Kreise der beteiligten Berufsgenossenschaften und dem IFA kamen Zweifel auf, inwieweit die in der Norm beschriebenen Arbeitsverfahren und die an den Arbeitsplätzen üblichen Arbeitsverfahren hinsichtlich ihrer Emissionsrate miteinander übereinstimmen. Recherchen hierzu (z. B. bezüglich des Ausschaltens der Mauernutfräsen im Material beim in der Norm beschriebenen Arbeitsverfahren) führten zu der Einschätzung, dass die Unterschiede von Norm-Arbeitsverfahren zu üblicher Praxisanwendung von erheblicher Bedeutung hinsichtlich der im Projekt beabsichtigten Ziele sein könnten. Solche Zweifel an der Vergleichbarkeit von Norm-Arbeitsverfahren zu üblicher Praxisanwendung fanden sich bei der Betrachtung mehrerer Maschinen (Trennschleifer, Dosensenker etc.). Insofern wurde es für notwendig erachtet, die den weiteren Tests zur Bestimmung des erforderlichen Volumenstromes zugrunde liegenden Arbeitsverfahren einer systematischen Betrachtung und Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen der Arbeitsverfahren zu unterziehen. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsverfahren, sondern auch die Versuchsmaterialien. Insofern ist der Zeitanteil, den dieser Arbeitsschritt im Projekt einnehmen sollte, deutlich ausgeweitet worden.

Diese Validierung der Arbeitsverfahren vermeidet, dass mit viel Aufwand Ergebnisse mit vielen Maschinenversuchen produziert werden, die in der Praxis keine Relevanz haben.

Weiterhin liefern die Betrachtungen zum Arbeitsverfahren Ergebnisse, die für sich bereits eine hohe Relevanz im Arbeitsschutz haben dürften. Untersuchungen zur Standzeit der Entstauber: Auch wenn die Versuche zur Standzeit der Entstauber weitgehend zeitlich entkoppelt von den Maschinenversuchen mit konstantem Absaugvolumen sind, sollten bis zum Ende der Versuche mit konstantem Volumenstrom die Versuche zur Standzeit so weit gediehen sein, dass mit den Versuchen mit Entstaubern die Versuche zur Standzeit validiert werden können.

Leitung und Durchführung des Gesamtprojektes liegt bei der BG BAU. Die Aufgaben des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) sind die Folgenden: Bereitstellung von Messequipment inklusive Beratung, Wartung, Kalibrierung, Fehleranalyse, Aufbewahrung von Maschinen, Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen (Beratung, Messbedingungen, Versuchsplanung).

Stand:

28.05.2024

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Branche(n):

Bauwirtschaft

Gefährdungsart(en):

Gefahrstoffe

Schlagworte:

Stäube, Fasern, Partikeln, Krebserregende Stoffe