EU-Leitfaden Vibrationsschutz

Projekt-Nr. BGIA 4134

Status:

abgeschlossen 06/2006

Zielsetzung:

Die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibration) hat zum Ziel, auf Gemeinschaftsebene Mindestvorschriften einzuführen, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor der Gefährdung durch Vibrationen schützen. Die Richtlinie nennt Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte. Ferner werden die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung der Risiken erläutert. Um die Umsetzung der EU-Richtlinie zu erleichtern, wurde im Auftrag der Europäischen Union ein rechtlich nicht bindender Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden richtet sich an die Mitgliedstaaten. Der Leitfaden soll eine Plattform für brachenspezifische Handlungsanleitungen sein, die in einem nächsten Schritt zur Unterstützung der Umsetzung unmittelbare praktische Hilfe in den einzelnen Unternehmen leisten sollen. Dabei steht insbesondere auch die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten bei der Verringerung der Gefährdungen durch Vibration im Vordergrund.

Aktivitäten/Methoden:

Unter der Federführung des Institute of Sound and Vibration Research (ISVR), University Southampton, wurden unter Beteiligung des Health and Safety Laboratory (HSL), des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz - BGIA, des Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) und der Health and Safety Executive (HSE) zwei Teil-Leitfäden für Ganzkörper-Schwingungen und Hand-Arm-Schwingungen erstellt. Den einzelnen Vertragspartnern kam dabei die Aufgabe zu, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten und bereits vorliegender Erfahrungen aus der Gefährdungsbeurteilung die Teil-Leitfäden kritisch zu begleiten und zu ergänzen. Ferner waren über Kontakte zu weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusätzliche Kommentare einzuholen und einzuarbeiten. Hierzu wurden auch nationale Expertengremien eingebunden.

Ergebnisse:

Die beiden Teil-Leitfäden gehen zunächst auf die Gefährdungsbeurteilung ein. Es werden Erläuterungen zur Abschätzung und zur Messung der Schwingungsbelastung gegeben. Die Grundlagen zur Berechnung der Tagesexposition werden dargestellt. Darüber hinaus wird ein einfaches Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage von Expositionspunkten beschrieben. Damit hat man zur Belastungsermittlung nur noch Additionen durchzuführen. Breiteren Raum nehmen Hinweise darauf ein, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gegebenenfalls ins Auge gefasst werden sollten. Dabei werden auch die wichtige Wartung der Maschinen und des Maschineneinsatzfeldes behandelt (z. B. Fahrbahnen), die sinnvolle Gestaltung von Griffen bei Maschinen mit Hand-Arm-Schwingungsbelastung und die Sitzauswahl bei mobilen Maschinen, die Ganzkörperschwingungen erzeugen. Anhänge geben eine Übersicht über die Pflichten, die sich aus der Richtlinie ergeben. Die typischen Einflussgrößen zur Charakterisierung der Schwingungsbelastung und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit werden beschrieben. Die Berechnung der Tagesexposition bei Verwendung mehrerer Geräte pro Tag wird mithilfe von Beispielen ausführlich erläutert. Der Leitfaden bietet eine Grundlage für nationale branchenspezifische Handlungshilfen.

Stand:

02.05.2016

Projekt

Gefördert durch:
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung:
  • Institute of Sound and Vibration Research (ISVR)
  • University of Southampton, U.K
  • Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS)
  • HSL
  • Health and Safety Executive (HSE)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Lärm/Vibrationen

Schlagworte:

Arbeitsumwelt (Belastungen, Gefährdungen, Expositionen, Risiken), Exposition, Vibration

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Umsetzung der EU Richtlinie 2002/44/EG, Leitfaden, Mitgliedstaaten, Mindestanforderungen, Ganzkörper-Vibration, Hand-Arm-Vibration, Prävention, Gefährdungsanalyse