Technisches Regelwerk für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

3D-Figur trägt Ordnerstapel

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Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind die folgenden Technischen Regelwerke von Bedeutung:

Darüber hinaus sind die Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) zu berücksichtigen.


Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 1 zusammengestellten Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu beachten.

Tabelle 1: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten ASR
Technische Regel Inhalt
ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A3.6 Lüftung

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 2 zusammengestellten Technischen Regeln für Betriebssicherheit zu beachten.

Tabelle 2: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBS
Technische Regel Inhalt
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1112 Instandhaltung
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
TRBS 1203 Befähigte Personen
TRBS 2152/
TRGS 720
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
TRBS 2152 Teil 1/
TRGS 721
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRBS 2152 Teil 2/
TRGS 722
Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 2152 Teil 4 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 3 zusammengestellten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu beachten.

Tabelle 3: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRBA
Technische Regel Inhalt
TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung
TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
TRBA 405 Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe
TRBA/TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
TRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 500 Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 4 zusammengestellten Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten.

Tabelle 4: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten TRGS
Technische Regel Inhalt
TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 220
Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
TRBA/TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
TRGS 460 Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik
TRGS 500 Schutzmaßnahmen
TRGS 552 N-Nitrosamine
TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 560 Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben
TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
TRGS 600 Substitution
TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
TRGS 720/
TRBS 2152
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
TRGS 721/
TRBS 2152 Teil 1
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRGS 722/
TRBS 2152 Teil 2
Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRGS 725 Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Daneben sind die in Tabelle 5 zusammengestellten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen zu berücksichtigen.

Tabelle 5: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS relevanten Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen
Bekannt-
machung
Inhalt
409 Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Für Tätigkeiten mit KSS sind insbesondere die in Tabelle 6 zusammengestellten Arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.

Tabelle 6: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS besonders relevanten AMR
Arbeits-medizinische Regel Inhalt
AMR 2.1 Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR 3.1 Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR 3.2 Arbeitsmedizinische Prävention
AMR 5.1 Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
AMR 6.2 Biomonitoring