Dekarbonisierung

Fotomontage: Grüne Landschaft links, mit Solardächern und Windrädern; graue Industrielandschaft rechts, davor Wüstenboden.

Bild: Simon Lehmann - PhotoGranary

Hintergrund

Die zur Begrenzung des Klimawandels notwendige weltweite Dekarbonisierung beeinflusst die Arbeitswelten und damit die Sicherheit und Gesundheit vieler Menschen. Aktuell im Fokus stehen die Energie-, Wärme- und Verkehrswende sowie die Transformation der Industrie hin zur Treibhausgasneutralität. Einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung in den genannten Sektoren leistet der Ausbau erneuerbarer Energien. Weitere Säulen der Dekarbonisierung sind

  • die Verbrauchsreduktion, z. B. durch Verzicht oder emissionsärmere Alternativen (Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft),
  • der Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffsenken (z. B. Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren),
  • die Abscheidung (und Speicherung) von Treibhausgasen. Mittel- bis langfristig könnten Technologien zur Abscheidung von Treibhausgasen auch in Deutschland stärker in den Vordergrund rücken.

Insgesamt ist der Bereich der Dekarbonisierung dynamisch und innovationsgetrieben. Gezielte Kooperationen von Industrie und Wissenschaft können dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schon bei der Entstehung neuer Technologien und Industrien zu etablieren.

Ausbau erneuerbarer Energien und Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Im Stromsektor will Deutschland seinen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 46 % im Jahr 2022 auf 80 % bis 2030 fast verdoppeln. Dazu müssen Wind- und Solarenergie dreimal schneller ausgebaut werden als bisher, aktuell 20 bis 25 Jahre alte Windenergie- und Photovoltaikanlagen erneuert und Stromnetze ertüchtigt und ausgebaut werden.

Gebäude sollen bis 2045 in Deutschland klimaneutral sein. Erreicht werden soll dies durch eine möglichst flächendeckende Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. durch Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen) und eine vermehrte Nutzung von Fernwärme und grünem Wasserstoff. Gleichzeitig sollen Gebäudesanierungen und Verbrauchsreduktion zu den angestrebten Treibhausgaseinsparungen beitragen.

Um die Dekarbonisierung im Verkehrssektor voranzutreiben, setzt die Bundesregierung u. a. auf alternative Antriebstechniken, insbesondere einen Hochlauf der Elektromobilität. Bis 2030 sollen 15 Millionen rein elektrische PKW (Battery Electric Vehicles, BEV) in Deutschland zugelassen sein. Ende 2023 betrug die Anzahl ca. 1,3 Millionen. Zudem können EU-weit ab 2035 Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor nur noch unter der Bedingung zugelassen werden, dass sie CO2-neutral fahren. Entsprechend muss auch die Ladeinfrastruktur flächendeckend, nutzerfreundlich und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Für das verarbeitende Gewerbe und die Bauwirtschaft sieht das novellierte Klimaschutzgesetz bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um weitere 30 % im Vergleich zu den Emissionen des Jahres 2021 vor. Erreicht werden soll dies z. B. über Elektrifizierung und den Einsatz grünen Wasserstoffs sowie die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft.

Der Klimawandel erfordert einen zügigen und umfassenden Ausbau erneuerbarer Energien. Der dadurch vorhandene Umsetzungsdruck und der Fachkräftemangel im Handwerk, im Baubereich, in der Energiewirtschaft und in vielen weiteren betroffenen Branchen bergen die Gefahr von Arbeitsverdichtung, Überforderung und auch Resignation.

Zudem treiben Innovationen die Dekarbonisierung voran und können für betroffene Beschäftigte zu gänzlich neuen Berufen, Tätigkeiten und Aufgaben führen, deren Risiken und Gefährdungen antizipiert, erforscht und beurteilt werden müssen. Auch verschieben sich bekannte Risiken und Gefährdungen durch die grüne Transformation in andere Branchen, wodurch ein Transfer vorhandenen Wissens hinsichtlich sicherer und gesunder Arbeit zwischen den betroffenen Branchen umso wichtiger wird.

Beitrag des KKA im IFA

Das IFA-Kompetenzzentrum "Klimawandel und Arbeitsschutz" berät die Unfallversicherungsträger im Rahmen der technisch-naturwissenschaftlichen Expertise des IFA und, soweit wie aktuell möglich, zur Gestaltung sicherer und gesunder Arbeit im Prozess der Transformation zur CO2-neutralen Wirtschaft.


Kontakt

Kompetenzzentrum "Klimawandel und Arbeitsschutz" im IFA

E-Mail:

Ansprechperson:
Angelika Hauke
Tel.: 030 13001-3633