Bis zum Jahr 1980 wurde Asbest aufgrund seiner vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in mehr als 3 000 verschiedenen Produkten eingesetzt. Von Mitte der 1960er- bis Ende der 1970er-Jahre erreichten die Asbestimporte der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich rund 170 000 Tonnen pro Jahr (in der DDR bis zu 70 000 Tonnen pro Jahr). Durch immer weiter reichende Herstellungs- und Verwendungsverbote seit Ende der 1970er-Jahre und dadurch zunehmenden Ersatz von Asbest ist dessen Verbrauch in der Bundesrepublik Deutschland bis Anfang der 1990er-Jahre auf null abgefallen.
Die Exposition gegenüber Asbest an Arbeitsplätzen in vielen Branchen in Deutschland konnte durch Arbeitsschutzmaßnahmen bereits vor dem Expositionsverbot deutlich reduziert werden. Dennoch bleibt Asbest ein viel diskutiertes Thema, da durch Asbest verursachte schwere Berufskrankheiten oft erst nach sehr langer Zeit in Erscheinung treten. Heute besteht im Wesentlichen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten noch die Gefahr einer Belastung durch Asbeststäube.
In Deutschland besteht seit 1993 gemäß Gefahrstoffverordnung ein Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Materialien. Dieses Verbot gilt seit 2005 auch auf europäischer Ebene. Bei Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer Asbestexpositionen ausgesetzt sein können (Abbruch- und Sanierungsarbeiten, Umgang mit mineralischen Rohstoffen) sind nach Gefahrstoffverordnung Maßnahmen mit dem höchsten Schutzniveau durchzuführen.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Thema Asbest und hat hier eigene und fremde Publikationen zu verschiedenen Aspekten beruflicher Asbestexpositionen zusammengestellt.