UV Recht & Reha Aktuell 03/2024 vom 28.03.2024

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0074 - 0088 Feststellungsurteile entwickeln keine höhere Rechtskraft als Urteile anderer Klagearten – Zugunstenverfahren zur Überprüfung des Vorliegens einer BK Nr. 2108 ist aufgehoben und zur erneuten Überprüfung zurückgewiesen worden – Urteil des BSG vom 27.09.2023 – B 2 U 13/21 R – DOK 143.261-2108:185
0089 - 0097 Unfall einer Bestattungsfachkraft auf dem Rückweg von einem Bestattungsvorsorgegespräch in die Filiale seines Arbeitgebers – versicherter Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 SGB VII – zum Unfallzeit-punkt war die Handlungstendenz des Klägers auf das Tanken seines Fahrzeugs gerichtet – verbrauchsbedingtes Auftanken eines Pkw gehört als typische Vorbereitungshandlung in der Regel zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten und unterfällt nicht der Wegeunfallversicherung – Tanken auf einem Betriebsweg ist bei natürlicher Betrachtungsweise aber als Teil der versicherten Tätigkeit anzusehen – es gibt keine Beweisregel, dass frühere Angaben einen höheren Beweiswert haben – Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 11.12.2023 – L 2 U 27/23 – DOK 371.11
0098 - 0108 Anerkennung eines Harnblasenkarzinoms als BK Nr. 1301 bei einem Schweißer und ehemaligen Raucher – keine Mindesteinwirkungsdosis bei dieser BK nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand bestimmbar – Abstellen auf TRK-Wert als Mindestdosis unzulässig – bei Ausschluss relevanter außerberuflicher Faktoren ist Kausalität zwischen beruflicher Exposition und Krankheit anzuerkennen – Urteil des BSG vom 27.09.2023 – B 2 U 8/21 R – DOK 376.3-1301
0109 - 0117 Kläger mit Arbeitsunfall während einer Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes begehrt höheres Verletztengeld – 5 Wochen vorher hatte er Krankengeld und davor Arbeitslosengeld bezogen – keine andere gesetzliche Möglichkeit vorhanden, als das für die Verletztengeldberechnung maßgebliche Regelentgelt auf Basis der 200 Euro monatlich gezahlten „Taschengeldes“ während des Freiwilligendienstes zu berechnen – Urteil des LSG Thüringen vom 19.10.2023 – L 1 U 708/22 – DOK 432
0118 - 0136 Versicherungsfall einer städtischen Angestellten mit Daumenverletzung – Heranziehung der neugefassten MdE-Tabellen nach der Konsensempfehlung von Oktober 2019 – neue MdE-Werte auch eingeflossen in aktuelle unfallversicherungsrechtliche und unfall-medizinische Literatur – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2023 – L 3 U 865/22 – DOK 451:431.4