Expositionsdaten aus GENESIS-UV für die Prävention von UV-induziertem Hautkrebs

Foto: Silhouette eines Dachdeckers auf einem Hausdach gegen die Sonne und den wolkenlosen Himmel fotografiert.

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Die Erkrankungszahlen für hellen (auch "weißen") Hautkrebs, unter den sowohl Plattenepithelkarzinome als auch Basalzellkarzinome fallen, steigen weiter an. Im Jahr 2021 stellte der helle Hautkrebs i. S. d. BK 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" die vierthäufigste Berufskrankheit dar. Die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Träger leiten daraus einen weiterhin großen Handlungsbedarf ab, insbesondere im Bereich der Prävention von UV-induziertem Hautkrebs.

2019 wurden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.3. die Rahmenbedingungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten im Freien festgelegt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll über die Risiken durch die Einwirkung natürlicher UV-Strahlung aufklären sowie Schutzmaßnahmen für die betroffenen Beschäftigten aufzeigen. Die AMR 13.3 enthält zudem eine aktualisierte Definition des Begriffs "Outdoor Worker" für Personen, die bei ihrer Tätigkeit einer intensiven solaren UV-Belastung ausgesetzt sind. Für Tätigkeiten im Freien müssen gemäß AMR 13.3 § 4.2 (1) dazu folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zeitraum April bis September
  • 10 Uhr bis 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • insgesamt mindestens eine Stunde pro Arbeitstag
  • mindestens 50 Arbeitstage.

Welche Berufsgruppen und Tätigkeiten fallen aber nun konkret unter diese Kriterien? Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich die detaillierten Expositionsdaten der GENESIS-UV-Messkampagnen heranziehen:

Im Rahmen einer Veröffentlichung wurden die GENESIS-UV-Messdaten mit dem Ziel analysiert, auf Basis der o. g. Kriterien die besonders betroffenen Berufsgruppen zu identifizieren. Das Ergebnis: Von den insgesamt 176 untersuchten Berufen überstiegen 87 % diese Kriterien. Somit besteht hier die Notwendigkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Einfacher gesagt betrifft das alle Beschäftigten, die mehr als 22 % ihrer Arbeitszeit regelmäßig im Freien verbringen bzw. deren jährliche UV-Exposition 150 Standard-Erythem-Dosen (SED) übersteigt.

Die Daten der Auswertung sind in zwei Tabellen zur "Anwendung der Kriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf die Expositionsdaten GENESIS-UV" zusammengestellt, nach Berufen und dazugehörigen Subberufsgruppen gegliedert. In beiden Tabellen bezeichnet die Spalte "Quote" den Anteil der Beschäftigten pro Berufs-/Subberufsgruppe, die die Kriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge überschreiten, die Spalte JB enthält die jeweilige Jahresexposition gemäß der GENESIS-UV-Messungen in SED.

In Tabelle 1 (PDF, 357 kB, nicht barrierefrei) sind die Berufe alphabetisch sortiert, Tabelle 2 (PDF, 357 kB, nicht barrierefrei) ist nach dem Anteil der Beschäftigten, die den Kriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß AMR 13.3 entsprechen, absteigend sortiert.

Insgesamt kann auf diese Weise die Zahl der in Deutschland betroffenen Beschäftigten auf ca. 7,2 Millionen geschätzt werden.


Auswertung der Expositionsdaten

Veröffentlichung:

Wittlich, M.: Criteria for Occupational Health Prevention for Solar UVR Exposed Outdoor Workers - Prevalence, Affected Parties, and Occupational Disease. Front. Public Health (2022). doi: 10.3389/fpubh.2021.772290

Tabellen (barriefrei): Anwendung der Kriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf die Expositionsdaten GENESIS-UV

Ansprechpartner

Claudine Strehl, M.Sc.

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3470
Fax: +49 30 13001-38001