Aufgaben

Die Aufgaben der Fachbereiche und seinen Sachgebieten sind über den DGUV Grundsatz 300-001 festgeschrieben.

Demnach obliegen den Fachbereichen folgende Aufgaben:

  • Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
    • Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
    • Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustauschs.
  • Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereiches mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung.
  • Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV.
  • Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV Vorschriften- und Regelwerk.
  • Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten.
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete.
  • Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen.

Zu den Aufgaben innerhalb der Sachgebieten zählen u.a.:

  • Das Zusammenführen von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Die Entwicklung und Fortschreibung der DGUV-Vorschriften, Regeln und Informationen sowie deren Auslegung und Kommentierung.
  • Die Entwicklung von Arbeitshilfen zur Gefährdungsermittlung und von praktischen Lösungsansätzen für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Die Beratung von Mitgliedsunternehmen, anderer Berufsgenossenschaften, anderer Unfallversicherungsträger oder staatlicher Stellen.
  • Die Beratung von Herstellern von Arbeitsmitteln.
  • Die Mitarbeit in Gremien der nationalen, europäischen und internationalen Normung bei Projekten, welche die Arbeitsgebiete berühren.
  • Bildung von und Beteiligung an Messekommissionen.
  • Die Mitarbeit in außerberufsgenossenschaftlichen Gremien, in denen Fragen der Arbeitsgebiete beraten werden.
  • Die Prüfung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen und von Produkten auf Antrag.